Erstellt am 11.07.2023 um 22:15 Uhr von celestro
Denkst Du nicht, dass das eine Frage ist, die Du Deiner Krankenkasse stellen solltest?
Erstellt am 12.07.2023 um 08:12 Uhr von Muschelschubser
Geht man von 70% des Nettogehalts aus, sieht die Höhe des Krankengelds auf dem ersten Blick nicht so falsch aus. Das können wir aber nicht wirklich überschlagen, ohne Deine Steuerklasse, Beitragssätze, Kinderfreibeträge etc. zu kennen.
Die 66 EUR wirken auf dem ersten Blick tatsächlich etwas mickrig - aber hierzu wissen wir auch ziemlich wenig. Spezifische Regelungen in TV oder BV wären z.B. zu berücksichtigen.
Welche Komponenten werden denn sonst noch über die Gehaltsabrechnung abgeführt?
- vermögenswirksame Leistungen?
- betriebliche Altersvorsorge?
- Zusatzversicherungen?
- Mitarbeiter-Leasing?
Solche Komponenten könnten im Einzelfall sogar zu einer negativen Gehaltszahlung führen, weshalb man prüfen sollte, welche Zahlungen man während der AU ggf. aussetzen könnte.
Das würde man aber mit einem Blick auf die Gehaltsabrechnung herausfinden. ;-)
Erstellt am 12.07.2023 um 08:24 Uhr von Catweazle
Ohne eine Regelung im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ist es eine freiwillige Leistung.
Erstellt am 12.07.2023 um 09:43 Uhr von Kehler
Sei froh das du wenigstens die 66 Euro bekommst. Wenn es keine Regelung dazu gibt müsste er garnichts dazuzahlen. Das ist eine freiwillige Leistung deines AG.