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Muß die Entfernung einer Abmahnung schriftlich beantragt werden?

S
Schlegi
Jan 2018 bearbeitet

Hi, muß die Entfernung einer Abmahnung grundsätzlich schriftlich beantragt werden? Danke für die Antworten!

Schlegi

3.49802

Community-Antworten (2)

M
Maria

13.09.2005 um 12:03 Uhr

Hi,

meinst Du eine Ablehnung einer Abmahnung oder die Entfernung aus der Personalakte nach Ablauf der Frist

V
viktor

13.09.2005 um 13:06 Uhr

Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, die nicht gerechtfertigt ist, sollte man schriftlich eine Gegendarstellung einreichen - verbunden mit dem Verlangen (nicht Beantragung) die Abmahnung aus der Akte zu entfernen.

Tut der AG dies nicht, kann man den Rechtsweg beschreiten, was aber nicht zu empfehlen ist. Für spätere Streitfälle hat die Gegendarstellung dann einen wichtigen Stellenwert

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