Muß die Entfernung einer Abmahnung schriftlich beantragt werden?
Hi, muß die Entfernung einer Abmahnung grundsätzlich schriftlich beantragt werden? Danke für die Antworten!
Schlegi
Community-Antworten (2)
13.09.2005 um 12:03 Uhr
Hi,
meinst Du eine Ablehnung einer Abmahnung oder die Entfernung aus der Personalakte nach Ablauf der Frist
13.09.2005 um 13:06 Uhr
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, die nicht gerechtfertigt ist, sollte man schriftlich eine Gegendarstellung einreichen - verbunden mit dem Verlangen (nicht Beantragung) die Abmahnung aus der Akte zu entfernen.
Tut der AG dies nicht, kann man den Rechtsweg beschreiten, was aber nicht zu empfehlen ist. Für spätere Streitfälle hat die Gegendarstellung dann einen wichtigen Stellenwert
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