Erstellt am 13.09.2005 um 10:03 Uhr von Maria
Hi,
meinst Du eine Ablehnung einer Abmahnung oder die Entfernung aus der Personalakte nach Ablauf der Frist
Erstellt am 13.09.2005 um 11:06 Uhr von viktor
Wenn man eine Abmahnung erhalten hat, die nicht gerechtfertigt ist, sollte man schriftlich eine Gegendarstellung einreichen - verbunden mit dem Verlangen (nicht Beantragung) die Abmahnung aus der Akte zu entfernen.
Tut der AG dies nicht, kann man den Rechtsweg beschreiten, was aber nicht zu empfehlen ist. Für spätere Streitfälle hat die Gegendarstellung dann einen wichtigen Stellenwert