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Einstellung ohne Gehaltangabe - gibts die oder nicht ?

B
Biggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns soll eine neue Referentin eingestellt werden, wir der Betriebsrat hat die Einstellung abgelehnt mit der Begründung, dass wir ohne Gehaltsangaben die Einstellung nicht beschließen können. Nun schreibt der Arbeitgeber zurück, dass das Gehalt frei verhandelbar war und er uns dieses nicht mitteilen muß. Nun die Frage: Muß er das oder nicht? Wir sind der Meinung gleiches Recht für alle. Wie seht Ihr das? Und wie ist die Rechtslage.

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Community-Antworten (3)

GT
Gun Tram

13.09.2005 um 03:01 Uhr

Ein Blick ins Gesetz...

Was sagt uns denn der § 99 BetrVG?

V
viktor

13.09.2005 um 10:33 Uhr

Der Arbeitgeber braucht nur die Tarifgruppe angeben oder das es sich um einen außertariflichen Mitarbeiter handelt. Unmittelbar nach der Einstellung könnt Ihr Einblick in die Gehaltsliste nehmen; dann kennt ihr das Gehalt.

Manches geht eben nur umständlich, wenn der AG nicht auf Kooperation aus ist.

N
nidis

13.09.2005 um 17:03 Uhr

Hallo Biggi! Erst einmal könnt ihr eine Einstellung nur nach den Verweigerungsgründen des § 99 BetrVG ablehnen. Die fehlende Gehaltsangabe ist kein Ablehnungsgrund. Dann kommt es darauf an, ob es bei euch ein Gehalts- bzw. Vergütungssystem gibt in das eure MA eingruppiert werden. Wenn ja, muß der AG, auch bei einem übertariflichen Gehalt, den MA in die Gehaltsstufe eingruppieren in die er eigentlich gehört. Sollte es bei euch kein Vergütungssystem geben, hat der AG Recht. Hoffe ich hab´s halbwegs verständlich erklären können. gruß nidis

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