Zuflussprinzip - gibt es das zwischen Harz 4 und ABM?
Hallo, ein ehemaliger Mitarbeiter, der jetzt unter Harz 4 fällt bekommt ab nächsten Monat eine ABM-Stelle. Er soll bis zum 15. des Monats (1. Zahltag) nichts bekommen. Ich hatte etwas von einem Zuflussprinzip gehört. Kann mir da jemand weiterhelfen? Danke im voraus. Steffen
Community-Antworten (2)
13.09.2005 um 10:29 Uhr
sicher, die Bundesagentur für Arbeit kann da Auskunft geben.
19.09.2005 um 01:33 Uhr
Hier stehen Bergiffe nicht im richtigen Zusammenhang. Zufluss - und Zuordnungsprinzip sind mit ABM etc. nicht in Verbindung zu bringen.
Von dem Zufluss - und Zuordnungsprinzip spricht man im Zusammenhang mit Arbeitsentgelten.
Unter Zuflussprinzip versteht man das Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer gezahlt wurde. Dieses stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
Unter Zuordnungsprinzip versteht man Entgelte die dem Arbeitnehmer oder einem bestimmten Zeitraum zuzuordnen sind. Diese Entgelte können höher sein (z.B. bei untertariflicher Bezahlung) als das im Zuflussprinzip tatsächlich gezahlte Entgelt. Das höhere nicht gezahlte (geschuldete) Arbeitsentgelt stellt beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung dar.
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