Erstellt am 13.09.2005 um 08:29 Uhr von viktor
sicher, die Bundesagentur für Arbeit kann da Auskunft geben.
Erstellt am 18.09.2005 um 23:33 Uhr von Brosi
Hier stehen Bergiffe nicht im richtigen Zusammenhang. Zufluss - und Zuordnungsprinzip sind mit ABM etc. nicht in Verbindung zu bringen.
Von dem Zufluss - und Zuordnungsprinzip spricht man im Zusammenhang mit Arbeitsentgelten.
Unter Zuflussprinzip versteht man das Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer gezahlt wurde. Dieses stellt steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
Unter Zuordnungsprinzip versteht man Entgelte die dem Arbeitnehmer oder einem bestimmten Zeitraum zuzuordnen sind. Diese Entgelte können höher sein (z.B. bei untertariflicher Bezahlung) als das im Zuflussprinzip tatsächlich gezahlte Entgelt. Das höhere nicht gezahlte (geschuldete) Arbeitsentgelt stellt beitragspflichtiges Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung dar.