Erstellt am 12.09.2005 um 14:55 Uhr von viktor
Ich denke, das ist nicht die Intention des Gesetzgebers. Die Menschen sollen physisch zusammentreffen und miteinander reden können.
Wie wäre es mit Abteilungsversammlungen? Ansonsten denke ich, wenn die Einheiten klein sind und ansonsten keine Versammlung zu Stande käme, dann lieber Telekonferenz. Aber das sollte nicht für alle 4 Versammlungen im Jahr so gehen.
Erstellt am 13.09.2005 um 01:04 Uhr von Gun Tram
Wenn man streng nach Gesetz handelt, dann dürfte das kaum möglich sein.
Erstellt am 13.09.2005 um 07:48 Uhr von Täve
Ich gehe einmal davon aus, dass keine Betriebsversammlungen , sondern Betriebsratssitzungen gemeint sind. In dieser müssen ja auch Beschlüsse gefasst werden. Hierzu sagt der Fitting in § 33 Rndnr 21 "Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist unzulässig. ...auch eine fernmündliche, schriftliche, telegrafische oder auf sonstigem elektronischen Wege..." Für eine Betriebsräteversammlung gilt natürlich das gleiche Procedere.
Gruß Täve