Betriebsräteversammlung - ist die als Telekonferenz möglich?
Sind Betriebsratsversammlungen auch als Telefonkonferenzen möglich?
Hintergrund der Frage: Der Betrieb besteht aus 4 Büros/Einheiten in vier verschiedenen Städten in größeren Entfernungen. Die technischen Einrichtungen für Telekonferenzen sind in allen Einheiten vorhanden und nutzbar.
Community-Antworten (3)
12.09.2005 um 16:55 Uhr
Ich denke, das ist nicht die Intention des Gesetzgebers. Die Menschen sollen physisch zusammentreffen und miteinander reden können.
Wie wäre es mit Abteilungsversammlungen? Ansonsten denke ich, wenn die Einheiten klein sind und ansonsten keine Versammlung zu Stande käme, dann lieber Telekonferenz. Aber das sollte nicht für alle 4 Versammlungen im Jahr so gehen.
13.09.2005 um 03:04 Uhr
Wenn man streng nach Gesetz handelt, dann dürfte das kaum möglich sein.
13.09.2005 um 09:48 Uhr
Ich gehe einmal davon aus, dass keine Betriebsversammlungen , sondern Betriebsratssitzungen gemeint sind. In dieser müssen ja auch Beschlüsse gefasst werden. Hierzu sagt der Fitting in § 33 Rndnr 21 "Eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren ist unzulässig. ...auch eine fernmündliche, schriftliche, telegrafische oder auf sonstigem elektronischen Wege..." Für eine Betriebsräteversammlung gilt natürlich das gleiche Procedere. Gruß Täve
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