Erstellt am 06.09.2005 um 07:30 Uhr von Frank B.
Das habe ich ja noch nie gehört!
Der BR stimmt einer Aufspaltung von Unternehmen zu!?
Erstellt am 06.09.2005 um 09:52 Uhr von Glen
Erstmal müßt ihr ein rechtlich selbständiger Betrieb sein. Wenn dem so ist hat der alte BR ein Übergangsmandat(BetrVG § 21a Übergangsmandat ) solange ihr nicht in ein Betrieb eingegliedert worden seit, der schon einen hat) und muß einen neuen BR bestellen.
Wenn die es nicht wahr nehmen kann es auch eure Gewerschaft in die Hand nehemn.