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Werkvertragsfirma

W
Wonder
Aug 2017 bearbeitet

Hallo, ich habe eine etwas knifflige Frage zu Werkverträgen. Eine Fremdfirma arbeitet per Werkvertrag in unserem Haus. Für eine bestimmte Tätigkeit ist kurzfristig eine Person zu wenig anwesend. Die Werkvertragsfirma fragt daher bei unserer GF nach, ob wir mit eigenem Personal aushelfen können. Unsere GF stellt für eine Stunde einen MA ab, der aushilft und in dieser Zeit von der Werkvertragsfirma Anweisungen erhält. Hat unsere GF damit unerlaubterweise einen MA an die Werkvertragsfirma verliehen? Wir sind keine Leiharbeitsfirma.

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.02.2016 um 18:58 Uhr

Wenn man es politisch sieht, kann man den Punkt sicherlich in der betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit ausschlachten.

Sonst sehe ich da für den Einzelfall eher weniger einen Handlungsbedarf. Erst wenn die Fälle sich häufen stellt sich die Frage, wie selbständig agiert eigentlich die Fremdfirma? Sind die Tätigkeitsfelder und Betriebsanlagen/ -mittel tatsächlich 100% getrennt?

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