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Interne Stellenausschreibung wurde nicht wie in BV vereinbart gemacht - was tun ?

T
timeplanet
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein relativ neuer Betrieb (ca 4 Jahre) mit einem BR mit 7 Köpfen und seit diesem Frühjahr im Amt. Unser großes Problem ist, dass wir alle unerfahren und neu sind. Zwar sind wir ständig auf Seminaren, haben aber durch unsere Größe und der Menge an Aufgaben und der Gewissheit das wir ein Konzern sind kaum Zeit um alles abzuarbeiten. Da wir nun unseren Chef schon mehrfach ermahnt haben, uns in Personellen Angelegenheiten nicht zu belügen, was nachweisbar war(Schwerbehindertenbewerbung wurde abgelehnt, weil diese angeblich nur Halbtags arbeiten wollte dies sich im Nachhinein als Lüge heraus stellte) und er nicht darauf reagiert hat, müssen wir leider gezwungenermaßen zu Hardliner werden. Nun haben wir erfahren, dass in unserem Werk eine Stelle in der QS zu besetzen ist und diese auch schon im Internet ausgeschrieben ist ohne dass eine Interne Stellenausschreibung stattgefunden hat. Laut Gesamtbetriebsrat gibt es eine Betriebsvereinbarung, die er also bewußt missachtet hat. Das lassen wir uns nicht gefallen. Wer kann uns zu diesem Thema mehr sagen? Oder zum §93 BVG?

3.30602

Community-Antworten (2)

F
Ferris

03.09.2005 um 02:18 Uhr

schriftlich ermahnen,Druck erhöhen ansonsten Beschluss Arbeitsgericht.

V
viktor

03.09.2005 um 13:59 Uhr

Wenn es tatsächlich eine BV zur internen Stellenausschreibung gibt, und dedr AG diese missachtet, könnt Ihr einer Einstellung die Zustimmung verweigern (síehe § 99 BetrVG). Man muss dabei nur taktisch berücksichtigen, bei welcher Stelle man dies tut; man will ja auch nicht gerader einen Arbeitslosen, der eingestellt werden soll, die Suppe auslöffeln lassen.

Ansonsten stimme ich Ferris zu - ganz allgemein Druck erhöhen.

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