Erstellt am 02.09.2005 um 17:02 Uhr von Rollie
Nicht die Antwort, die Du sicher hören möchtest, aber warum sollte der BR solch eine BV abschließen ?
Wenn der AG Arbeitskleidung wünscht, soll er sie auch stellen. Wenn eine BV, dann in dieser Richtung, die dann Punkte wie Reinigung etc. mit regelt.
Erstellt am 02.09.2005 um 19:51 Uhr von Biggy
Hallo Zicke
ihr sollt doch zum Wohle der Mitarbeiter wirken, nicht gegen sie.
Was für einen Vorteil sollen denn deine Kollegen haben wenn sie Geld bezahlen sollen für Anordungen des Arbeitgebers.
Gruß Biggy
Erstellt am 03.09.2005 um 12:09 Uhr von viktor
Da bin ich ganz der Meinung der Vorredner. Die Arbeitsmittel stellt der Arbeitgeber - und wenn er eine bestimmte Kleidung will - bitte - soll er sie kaufen und pflegen.
Demnächst müssen die Arbeitnehmer dann wohl auch noch Eintritt zahlen, wenn sie zur Firma kommen
Erstellt am 05.09.2005 um 14:43 Uhr von zicke56
Ich danke allen Kollegen für die Antworten. Genau diese wollte ich nämlich hören. Die Idee stammt vom Betr.Vors. und eInige aus unserem BR wollen im Wahljahr den wenigen Kollegen, die eine solche Reglung wünschen und akzeptieren würden ,weil sie das Reinigen etc. leid sind, wohl gutes tun. Selbst wenn der AG sich beteiligt, würden aber zwischen 4 und 6 Euro am AN "hängen" bleiben. Ich bin der Meinung, dass der BR nicht über das Geld der AN entscheiden kann. Wer selbst waschen will, der soll das auch tun können. Danke