Wie kann die Belegschaft eine neue Betriebsratswahl verhindern?
Hallo in die Runde ! Unter welchen Bedingungen kann die Belegschaft eine neue Betriebsratswahl verhindern? Wir haben ein etablierte BR der in April neu zu wählen ist. Kann der Belegschaft mit eine Mehrheit gegen ein Neuwahl stimmen? Und wenn ja, welcher Paragraph im BetrVG? Habe nichts gefunden.
Community-Antworten (4)
30.08.2005 um 14:18 Uhr
Nein, daß geht nicht! Aber wenn doch sowieso die Mehrheit den Br behalten will, dann wird er doch auch wieder gewählt.
30.08.2005 um 14:50 Uhr
Danke für die Antwort, mir geht es mehr um eine vom Arbeitgeber gesteuerte "Umstimmung" der Belegschaft. Ich habe es schon erlebt bei eine Betriebsübergang dass der Belegschaft gegen eine Neuwahl geäußert haben, sodass in diesen Betrieb bis heute kein BR besteht.
30.08.2005 um 15:41 Uhr
Wie gesagt, es kann nicht darüber abgestimmt werden, ob eine Wahl stattfindet oder nicht. Wenn sich in Betrieben die Arbeitnehmer ins Boxhorn jagen lassen, ist dies jedenfalls nicht gesetzeskonform.
Wenn einige Standhaften auf Wahl bestehen, wird gewählt - notfalls die Hilfe der Gewerkschaft in Anspruch nehmen.
31.08.2005 um 08:40 Uhr
Zudem sollte man hier aufpassen!!! Wird kein neuer BR gewählt, obwohl regelmäßige BR- Wahlen sind, verliert der BR nach dem 31.05.2006 sein Mandat!!!! D.h. er ist nicht mehr im Amt und ihr habt keinen BR mehr!!!! Siehe §21 BetrVG!
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