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Mitarbeit im Betriebsrat/Verwaltungsrat wird nicht angerechnet. Was kann ich tun?

H
happy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen!

Ich bin als BR-Mitglied seit Kurzem im Verwaltungsrat einer BKK. Meine Frage: Sind Sitzungszeiten und Schulungszeiten ev. als BR-Zeiten zu betrachten?
Mein AG soll meinem Vorgänger dies verwehrt haben und dem Kollegen war es zu Schade für dieses Amt Urlaub/unbezahlten Urlaub zu nehmen. Hat irgendjemand irgendwelche Tips?

Gruß happy

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Community-Antworten (3)

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viktor

30.08.2005 um 10:54 Uhr

Ich verstehe Dich so, dass die BKK nichts mit dem Arbeitgeber zu tun hat - oder? Dann wäre es ein Ehrenamt, was auch nichts mit dem Betrieb zu tun hat und wo der AG auch nicht freistellen muss. Ggf. gibts ja eine Aufwandsentschädigung durch die BKK.

H
happy

30.08.2005 um 11:22 Uhr

Wir sind eine AG innerhalb eines Konzernes und es handelt sich um die konzerneigene BKK. In anderen Schwesterfirmen wird die Mitarbeit im Verwaltungsrat als Arbeitszeit gewertet. Bei notwendigen Schulungen wäre ja die Möglichkeit was nach 37.7 BetrVG zu suchen.

V
viktor

30.08.2005 um 11:50 Uhr

Dann sehe ich das freilig auch ein wenig anders. Das wäre doch ein Fall für den GBR oder KBR.

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