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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilzeitbeschäftigt und 2. Vorsitzende. Der AG lehnt die Erhöhung meiner Wochenarbeitszeit ab - Denke an Rücktritt

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Angelika
Jan 2018 bearbeitet

bin als 2. vorsitzende eines 5-köpfigen BR gewählt worden. Da ich nur teilzeitbeschäftigt bin, entstehen ständig Überstunden durch BR-sitzungen, etc. , da meine Arbeit liegen bleibt und ich sie später abarbeiten muss. Der AG lehnt jedoch die Erhöhung meiner Wochenarbeitszeit ab, schlägt aber vor, dass ich Hilfe von einer anderen Kollegin erhalte, was bis jetzt (3 Monate nach der Wahl) noch nicht stattgefunden hat. Ich zweifle auch daran, dass mit dieser sporadischen Hilfe dem tatsächlichen Umfang meiner Arbeit gerecht wird. Im Grunde denke ich an Rücktritt, wie sollte er durchgeführt werden, reicht eine mündliche Aussage während einer BR-Sitzung?

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Community-Antworten (5)

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Rollie

30.08.2005 um 01:54 Uhr

Hallo Angelika,

Du hast ein Mitarbeitermandat übernommen und machst es Dir denk zu einfach, das in Dir gesetzte Vertrauen und Erwartungen Dich durch einen Rücktritt zu entziehen.

Prinzipiell, soweit meine Meinung, geht BR-Arbeit vor. Wenn Dir die Situation Überstunden ja / Erhöhung nein nicht zusagt, erfülle Deine vertragliche Pflicht und überlasse es Deinem AG, wie er das Problem der liegengebliebenen Arbeit geregelt bekommt, denn ein Angebot über die Erhöhung hast Du ihm ja wohl gemacht.

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vollmond

30.08.2005 um 05:40 Uhr

Ich kann Rollie nur beipflichten, das die Br-Arbeit vorrang hat, haben sogar schon BAG Urteile und auch viele BetrVG Kommentare erkant und bestätigt. Als Mandatsträgerin solltest Du diese auch wahrnehmen. Alles weitere ist ein Problem des AG, aber bestimmt nicht Deines. Ich gehe doch davon aus, dass Du Dich wegen der BR-Arbeit hast aufstellen lassen. Jetzt bist Du eine der gewählten Personen und solltest diese Aufgabe auch wahrnehmen.

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viktor

30.08.2005 um 10:42 Uhr

Ich stimme den Vorrednern bei. Weiter machen!

Wenn die Arbeit liegen bleibt, obwohl der Arbeitgeber den Engpass kennt, trägt er allein die Verantwortung.

Und vergiss nicht, die Stunden abzurechnen, die Du bisher zu viel gearbeitet hast.

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Angelika

30.08.2005 um 23:20 Uhr

Danke für eure Antwort. Sie bestätigt mich natürlich. Ich bin ja nicht umsonst gewählt worden. Allerdings bin ich sehr im Zwiespalt, da ich persönlich sehr im Vertrieb eingebunden bin und mir klar ist und ich inzwischen auch feststelle, dass meine liegengebliebene Arbeit auch eine Umsatzbuße darstellt, ich somit zwischen den Stühlen stehe, da ich lt. Betriebsverfassungesetz als BR-Mitlied verpflichtet bin, die Beschäftigung zu fördern und zu sichern, lt §, was ist also wichtiger? Leider habt ihr alle meine eigentliche Frage wegen der Rücktrittsformalien nicht beantwortet, wie wäre das also im Fall der Fälle? Trotzdem vielen Dank, dass ihr mich bestärkt. Meine anderen BR-Kollegen haben nämlich alle Vertretungsmöglichkeiten.

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vollmond

01.09.2005 um 16:18 Uhr

Es kann nicht Dein Problem sein, das die Umsätze zurückgehen, nur weil Du BR-Arbeit verrichtest. Soll der AG doch eine zusätzliche Kraft einstellen. Zu Deiner Kernfrage: Ja, es würde ausreichen auf einer BR-Sitzung bekanntzugeben, dass Du das Mandat niederlegst.

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