Betriebsrätin und Teilzeitbeschäftigt - wenn Teilnahme Ganztags Seminar bekomme ich nur 4 Std. verrechnet?
Hi, ich bin seit kurzem Betriebsrätin und Teilzeitbeschäftigt, meine frage, wenn ich an einem Ganztags Seminar teilnehme bekomme ich nur 4 Std. und mein KollegInnen 7 Std. verrechnet, obwohl ich auch die gleiche Zeit anwesend bin. Bei meiner Nachfrage bei KollegInnen hab ich bis jetzt noch keine klare Aussage bekommen. Die einen meinen nach §37 ja, die anderen nach AGG müsste aber einklagen werden, wieder andere das ist dein Privatvergnügen. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen und Licht ins Dunkle zu bringen. Danke im voraus! Liebe Grüsse Kücken
Community-Antworten (5)
11.06.2008 um 23:48 Uhr
§ 37 Abs. 6 und 7 BetrVg regeln, dass immer dann, wenn Betriebsratsarbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit geleistet wird, ein Ausgleichsanspruch nach § 37 Abs. 3 BetrVG besteht. Der Ausgleichsanspruch besteht primär in Form bezahlter Arbeitsbefreiung. Nur wenn gem. § 37 Abs. 3 BetrVG die Arbeitsbefreiung aus betriebsbedingten Gründen nicht gewährt wird, ist die zusätzlich für Schulungen aufgewandte Zeit in Geld auszuzahlen. Die Abgeltung setzt allerdings voraus, dass das Betriebsratsmitglied zuvor Arbeitsbefreiung beantragt hat und der AG den Freizeitausgleich aus betriebsbedingten Gründen verweigerte.
12.06.2008 um 10:12 Uhr
Ich hab da mal ein Gerichtsurteil gelesen (frag mich ja jetzt nicht nach dem AZ) nach dem nur "die betriebsübliche Arbeitszeit" vergütet wird. Gilt auch bei Dienstreisen und Messen. Danach wäre das so richtig, wies bei euch geregelt ist.
12.06.2008 um 21:23 Uhr
Hallo, Lese mal auf der rechten seit BR-Aktion nach. Da sind 4 typische Praxisfälle als Spielfilm. Bei Br -seminar findest du die Antwort. Ich stand vor dem Gleichen Problem und lass es heute. Gruss ines
13.06.2008 um 21:27 Uhr
Liebe Ines, viele Dank! Kücken
13.06.2008 um 21:30 Uhr
FUXX UND CARRIE EUCH DANK ICH NATÜRLICH AUCH HERZLICH LG KÜCKEN
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