Darf der AG einfach Öffnungszeiten ändern ohne den BR vorher zu informieren?
Meine Frage;Darf der AG einfach Öffnungszeiten ändern ohne den BR vorher zu informieren? Unser Betrieb hat Spielzeiten von 13.00 Uhr -0.00 Uhr . Diese sollen gekürzt werden! Was könnten wir tun und fällt dieses unter den §111 BetrVG (betriebsänderung)?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
29.08.2005 um 18:26 Uhr
Hallo,
die Öffnungszeiten kann er setzen wie er will. Ob Betriebsänderung oder nicht, mh kommt drauf an. Aber nach §87 bestimmt der BR die täglich Anfangs- und Endzeit der Arbeitnehmer mit. Da kriegt Ihr euren Chef auf jedenfall. Ohne Zustimmung keine Arbeit, egal wann er öffnet oder schliesst.
30.08.2005 um 09:03 Uhr
Guten Morgen, bedeutet die Kürzung, daß Ihr nicht mehr auf Eure vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kommt?
30.08.2005 um 10:46 Uhr
Eine Betriebsänderung sind andere Öffnungszeiten nicht. Es ist schon so, wie der Beobachter schreibt: Die Mitbestimmung kommt dann im 2. Schritt bei der Verteilung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer (§ 87 BetrVG) und da wird man feststellen, das das eine mit dem andere nicht geht. Also sollte sich der AG lieber gleich mit Euch zusammensetzen.
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