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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der AG einfach Öffnungszeiten ändern ohne den BR vorher zu informieren?

S
schiller24
Jan 2018 bearbeitet

Meine Frage;Darf der AG einfach Öffnungszeiten ändern ohne den BR vorher zu informieren? Unser Betrieb hat Spielzeiten von 13.00 Uhr -0.00 Uhr . Diese sollen gekürzt werden! Was könnten wir tun und fällt dieses unter den §111 BetrVG (betriebsänderung)?

Vielen Dank

5.67403

Community-Antworten (3)

B
Beobachter

29.08.2005 um 18:26 Uhr

Hallo,

die Öffnungszeiten kann er setzen wie er will. Ob Betriebsänderung oder nicht, mh kommt drauf an. Aber nach §87 bestimmt der BR die täglich Anfangs- und Endzeit der Arbeitnehmer mit. Da kriegt Ihr euren Chef auf jedenfall. Ohne Zustimmung keine Arbeit, egal wann er öffnet oder schliesst.

M
merlin

30.08.2005 um 09:03 Uhr

Guten Morgen, bedeutet die Kürzung, daß Ihr nicht mehr auf Eure vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kommt?

V
viktor

30.08.2005 um 10:46 Uhr

Eine Betriebsänderung sind andere Öffnungszeiten nicht. Es ist schon so, wie der Beobachter schreibt: Die Mitbestimmung kommt dann im 2. Schritt bei der Verteilung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer (§ 87 BetrVG) und da wird man feststellen, das das eine mit dem andere nicht geht. Also sollte sich der AG lieber gleich mit Euch zusammensetzen.

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