Erstellt am 29.08.2005 um 16:26 Uhr von beobachter
Hallo,
die Öffnungszeiten kann er setzen wie er will. Ob Betriebsänderung oder nicht, mh kommt drauf an.
Aber nach §87 bestimmt der BR die täglich Anfangs- und Endzeit der Arbeitnehmer mit. Da kriegt Ihr euren Chef auf jedenfall. Ohne Zustimmung keine Arbeit, egal wann er öffnet oder schliesst.
Erstellt am 30.08.2005 um 07:03 Uhr von merlin
Guten Morgen,
bedeutet die Kürzung, daß Ihr nicht mehr auf Eure vertraglich vereinbarten Arbeitsstunden kommt?
Erstellt am 30.08.2005 um 08:46 Uhr von viktor
Eine Betriebsänderung sind andere Öffnungszeiten nicht. Es ist schon so, wie der Beobachter schreibt: Die Mitbestimmung kommt dann im 2. Schritt bei der Verteilung der Arbeitszeit der Arbeitnehmer (§ 87 BetrVG) und da wird man feststellen, das das eine mit dem andere nicht geht. Also sollte sich der AG lieber gleich mit Euch zusammensetzen.