Erstellt am 25.08.2005 um 19:29 Uhr von BMW
Hallo Käfer
Erstens würde ich mal längerer Zeit Krank doch mal ganz aus dem spiel lassen :
dann solltet Ihr mal BetrVG §23 nachlesen ob man über diese Schiene was veranlassen kann ansonsten habt ihr ja auch die möglichkeit auf der nächsten BR-sitzung einen Antrag zu stellen euch einen Rechtsbeistand zu beauftragen mit Beschlußfassung zu beauftragen.Gruß BMW
Erstellt am 25.08.2005 um 21:37 Uhr von otto
Guten Abend Käfer!
Ich verstehe die Frage nicht. Ist "BR" der/die Vorsitzende? Wer will da wen aus dem BR wählen? Nächstes Jahr sind doch sowieso Neuwahlen zum BR. Da können die Wähler/innen doch klar entscheiden, wenn sie im Gremium haben wollen und wen nicht.