Betriebsrat gewählt. Es wurde aber kein Aushang vom Wahlvorstand gemacht - Wahlanfechtung ?
Wir haben einen Betriebsrat gewählt. Es wurde aber kein Aushang vom Wahlvorstand gemacht, wo und wie lange gewählt werden kann. Einige MA haben sich nun beschwert, das sie dadurch ihre Stimme nicht abgeben konnten und wollen die Wahl nun anfechten. Ist dieses Verhalten korrekt und wie lange nach der Wahl kann diese angefochten werden?
Community-Antworten (1)
25.08.2005 um 13:44 Uhr
Also ein Aushang sollte schon gemacht werden. Es heist an einer oder mehreren Stellen ausgehängt werden §31 Abs.2 WO zum BetrVG. Die Frist für die Anfechtung der Wahl beträgt zwei Wochen §19 BetrVG. Sie kann von mindestens drei Wahlberechtigten, der Gewerkschaft oder vom AG angefochten werden. Dies mussbeim Arbeitsgericht getan werden. Im FITTING 22. Auflage §19 Rn22 steht: "-Fehlen oder nicht ordnungsgemäße Bekanntgabe des Wahlausschreibens (BAG 27.4.76 aaO,LAG Hamm DB 82, 2252)"
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