Erstellt am 24.08.2005 um 15:14 Uhr von Viktor
Der Begriff der Versetzung ist im § 95 Abs. 3 BetrVG definiert. Nach Deiner kurzen Darstellung liegt keine Versetzung vor.
Erstellt am 24.08.2005 um 15:28 Uhr von WildChalice
Hab mir schon fast gedacht, dass wir da ausnahmsweise mal nix zu melden haben, dankeschön...
Erstellt am 01.09.2005 um 22:09 Uhr von BR Eurest
Hallo? Was ist mit dem § 95, 111 BetrVG??????
Wenn die Versetzung länger als einen Monat dauert....... Ein- o. Umgruppierung, Einstellung Versetzung etc. Wenn der Mitarbeiter gehen will ok. Aber auch dann gibt es eine Frist für die Zustimmung des BR. Wozu haben wir das MBR bei personellen Maßnahmen § 99 BetrVG, wenn Ihr es nicht sinnvoll und rechtzeitig nutzt?