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Mitbestimmung bei Versetzung von Mitarbeitern - darf der Chef einfach so versetzen ?

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WildChalice
Jan 2018 bearbeitet

Hallo... ... ein Mitarbeiter unserer Firma wurde heute von der Geschäftsleitung informiert, dass er ab morgen eine andere Arbeitsaufgabe hat. Ist es mitbestimmungspflichtig, obwohl die neue Aufgabe völlig im Rahmen seines Aufgabenfeldes liegt? Er ist Mediengestalter und arbeitet auch weiterhin am Mac.. Vielen Dank für Hilfe im Voraus!

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Community-Antworten (3)

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viktor

24.08.2005 um 17:14 Uhr

Der Begriff der Versetzung ist im § 95 Abs. 3 BetrVG definiert. Nach Deiner kurzen Darstellung liegt keine Versetzung vor.

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WildChalice

24.08.2005 um 17:28 Uhr

Hab mir schon fast gedacht, dass wir da ausnahmsweise mal nix zu melden haben, dankeschön...

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BR Eurest

02.09.2005 um 00:09 Uhr

Hallo? Was ist mit dem § 95, 111 BetrVG?????? Wenn die Versetzung länger als einen Monat dauert....... Ein- o. Umgruppierung, Einstellung Versetzung etc. Wenn der Mitarbeiter gehen will ok. Aber auch dann gibt es eine Frist für die Zustimmung des BR. Wozu haben wir das MBR bei personellen Maßnahmen § 99 BetrVG, wenn Ihr es nicht sinnvoll und rechtzeitig nutzt?

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