Erstellt am 24.08.2005 um 09:55 Uhr von viktor
Mir ist nicht bekannt, dass es diesen Begriff tatsächlich gibt. Im allgemeinen Sprachgebrauch würde ich darunter verstehen, dass man den Arbeitnehmer mit Drohungen und ggf. mit falschen Behauptungen dazu bewegt, selbst zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.
Vielleicht kennt jemand eine andere Defintion?
Erstellt am 24.08.2005 um 10:26 Uhr von Kölner
Ich bin mi ziemlich sicher, dass eine Druckkündigung die KÜNDIGUNG eines AN durch AG aufgrund von einem DRUCK durch Dritte ist.
Bspw.:
Eine Firma verkauft ein Produkt. Ein Mitarbeiter hat einen Grosskunden beleidigt o.ä. und der Kunde will nicht mehr mit diesem MA verhandeln, bestellen oder reden.
Da dieses Geschäft mit diesem Kunden existentiell ist, kein anderer Arbeitsplatz frei ist, kündigt der AG aufgrund des Drucks des Dritten. Sonst wäre er vielleicht pleite...
Bei einem ArbGer.-Termin muss dann übrigens von Seiten des AG bewiesen werden, dass er nicht anders konnte, als zu kündigen...
Erstellt am 24.08.2005 um 14:02 Uhr von Werner
Moin User,
ich muß Kölner recht geben.
Eine Druckkündigung ist eine Kündigung die durch Dritte gefordert wird.
Es gibt einige BAG Urteile die das Thema behandelt haben.
Zwei habe ich gefunden.
Gericht: BAG
Datum: 18.09.1975
Aktenzeichen: 2 AZR 311/74
Gericht: BAG
Datum: 04.06.1998
Aktenzeichen: 8 AZR 786/96