Sicherheitsbeauftragter und Ersthelfer unter Zwang ?
Kann die Marktleitung einfach Mitarbeiter zum Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragten bestimmen ? Was ist wenn das keiner machen will ?
Unser ML will nun zwischen Mitarbeitern losen weil keiner den Sicherheitsbeauftragten machen will .
Community-Antworten (6)
24.08.2005 um 11:08 Uhr
Ein echtes Problem. Bei bestimmten Betriebsgrößen muß der Arbeitgeber diese Positionen besetzen.
Vielleicht sollte der AG überlegen, ob er einen kleinen Anreiz bietet (kleine Zulage oder so). Und mal ganz ehrlich: Was ist denn so schlimm an diesen Positionen?
24.08.2005 um 11:40 Uhr
Sicherlich ist es ein Problem, wenn die Mitarbeiter nicht die Bereitschaft mitbringen, denn es kann JEDEN treffen, das er die Hilfe eines 3. benötigt !!!
Andererseits ist es sicherlich nicht motivierend, wenn der AG versucht, die MA für die Maßnahmen zu nötigen.
Einen Anreiz zu bieten, wie Viktor meint, fänd ich grundsätzlich nicht falsch, fänd es aber doch etwas grotesk.
Vielleicht liegt es aber auch etwas an den Rahmenbedingungen des AG's, wenn er beispielsweise die Teilnahme in der Freizeit oder einem arbeitsfreien Samstag fordert. Vielleicht fände sich hier ein Ansatz für "Anreiz".
24.08.2005 um 12:02 Uhr
Der Ersthelfer ist nicht so das Problem sondern eher der Sicherheitsbeauftragte .
Zur Erläuteung
Wir hatten einen Sicherheitsbeauftragten dem man definitv nie die Zeit gab seinen Rundgang zu machen , etc . Wenn man nur 4 Stunden pro tag da ist und die Marktleitung einem die Zeit nicht einräumt da sie andere Prioritäten setzt ist es nunmal schwierig. Die Mitarbeiter haben kein Interesse an dieser Tätigkeit da sie es für einen Kampf gegen Windmühlen halten.
Kann er nun einfach Mitarbeiter bestimmen oder nicht ?
24.08.2005 um 13:28 Uhr
Sicherheitsbeauftragter ist auch kein Problem, wenn man nicht freigestellt wird der GL schriftlich mitteilen das
man seine Aufgabe nicht wahr nehmen kann und somit die Verantwortung ablehnt. Somit liegt der Schwarze Peter bei der GL. Hat bei uns wunderbar gewirkt. Das gleiche gilt natürlich auch für Mängel die aufgedeckt werden.
24.08.2005 um 13:37 Uhr
Eben davor haben die meisten Mitarbeiter eher Angst ( muss dazu sagen das wir in einem amerikanischen Unternehmen arbeiten ). Wir als BR sind es gewohnt damit umzugehen da wir oft genug mit denen vor Gericht stehen . Die Mitarbeiter sind in der Regel nicht so konsequent . Aber grundsätzlich wäre das natürlich eine Möglichkeit das Amt wieder abzugeben.
24.08.2005 um 23:29 Uhr
Also ich war bei der BG und habe dort ein Seminar zum Sicherheitsbeauftragten gemacht, der Witz an dem Posten ist man hat zwar eine Aufsichts und Weisungsfunktion aber man trägt keine Verantwortung. Hat mich auch sehr erstaunt. Also ich mach es gerne eil die weil man hat dann auch Zutritt zu Bereichen wo man sonst selten oder gar nicht hin kommt. Hat als BR und Sicherheitsbeauftragter wirklich Vorteile.
Gruß Paul
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Ersthelfer im Betrieb .
ÄlterHallo zusammen . Wir gehören einem Konzern. Vor 2 Jahren sind wir in das Gebäude vom Mutterfirma eingezogen . Unsere Firma mietet die Räume an und läuft unter eigenem Namen . Nun möchte unser AG kein
Nachtschicht/Ersthelfer
ÄlterHallo zusammen, wir haben ein Problem, unser Arbeitgeber möchte gerne die anwesenden Personen für unsere Nachtschicht von 3 + Wachmann, auf 2 ohne Wachmann kürzen. Gibt es eine Möglichkeit da einz
Ersthelfer
ÄlterHallo, In unserer Filiale sind 20 MA beschäftigt die unterschiedlich arbeiten. Zwei davon sind Ersthelfer aber nur teilzeitkräfte und sind nicht jeden Tag da. Frage: muss nicht der Filialleiter ei
Arbeits/Gesundheitsschutz - muss der Arbeitgeber die Kosten für betriebliche Ersthelferkurse tragen?
ÄlterWir sind ein Unernehmen mit über 200 Beschäftigten. Laut des Betriebsarztes müssen wohl in so einem Betrieb Ersthelfer vorhanden sein. Das Unternehmen bietet über die Berufsgenossenschaft ein 2 Tag