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Wer führt das Mitarbeitergespräch und wer nicht?

C
Cheeseburger
Aug 2017 bearbeitet

Hallo,

in nächster Zeit starten wieder unsere Leitungs- und Entwicklungsgespräche in der Firma. Nun haben wir seit Kurzem einen disziplinarischen UND einen fachlichen Vorgesetzten.

Der disziplinarische Vorgesetzte will gemeinsam mit dem fachlichen Vorgesetzten das Gespräch führen, einige Kollegen sind der Meinung, nur der disziplinarische Vorgesetzte soll das Gespräch führen.

Gibt es da eine rechtliche Regelung?

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Community-Antworten (4)

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celestro

16.12.2016 um 15:16 Uhr

Eine rechtliche Regelung ist mir nicht bekannt. Von der Logik her sollte es der Fachvorgesetzte machen, sofern es um eine Leistungsbeurteilung geht. Denn das kann der Fachvorgesetzte wohl besser beurteilen.

G
ganther

16.12.2016 um 15:35 Uhr

was sagt denn eure BV zu dem Thema? Oder gibt es dazu nichts?

C
Cheeseburger

16.12.2016 um 15:40 Uhr

Das Unternehmen ist der Überzeugung, dass jeder Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten regelmäßiges Feedback über seine Leistungen erhalten sollte. Das Leistungs- und Entwicklungsgespräch sollte, als formelle Anwendung dieses Prozesses, als offener und ehrlicher Austausch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzter geführt werden

G
gironimo

16.12.2016 um 17:45 Uhr

So weit so gut.

Die Regeln dieses Gesprächs unterliegen aber der Mitbestimmung. Also müsst Ihr Eure Mitbestimmung geltend machen und Euch darauf verständigen, wer da mit wem spricht.

Und was alles noch dazu gehört .....

(§§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 94, 96-98 BetrVG)

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