Erstellt am 16.12.2016 um 14:16 Uhr von celestro
Eine rechtliche Regelung ist mir nicht bekannt. Von der Logik her sollte es der Fachvorgesetzte machen, sofern es um eine Leistungsbeurteilung geht. Denn das kann der Fachvorgesetzte wohl besser beurteilen.
Erstellt am 16.12.2016 um 14:35 Uhr von ganther
was sagt denn eure BV zu dem Thema? Oder gibt es dazu nichts?
Erstellt am 16.12.2016 um 14:40 Uhr von Cheeseburger
Das Unternehmen ist der Überzeugung, dass jeder Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten regelmäßiges Feedback über seine Leistungen erhalten sollte. Das Leistungs- und Entwicklungsgespräch sollte, als formelle Anwendung dieses Prozesses, als offener und ehrlicher Austausch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzter geführt werden
Erstellt am 16.12.2016 um 16:45 Uhr von gironimo
So weit so gut.
Die Regeln dieses Gesprächs unterliegen aber der Mitbestimmung. Also müsst Ihr Eure Mitbestimmung geltend machen und Euch darauf verständigen, wer da mit wem spricht.
Und was alles noch dazu gehört .....
(§§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 94, 96-98 BetrVG)