Wer führt das Mitarbeitergespräch und wer nicht?
Hallo,
in nächster Zeit starten wieder unsere Leitungs- und Entwicklungsgespräche in der Firma. Nun haben wir seit Kurzem einen disziplinarischen UND einen fachlichen Vorgesetzten.
Der disziplinarische Vorgesetzte will gemeinsam mit dem fachlichen Vorgesetzten das Gespräch führen, einige Kollegen sind der Meinung, nur der disziplinarische Vorgesetzte soll das Gespräch führen.
Gibt es da eine rechtliche Regelung?
Community-Antworten (4)
16.12.2016 um 15:16 Uhr
Eine rechtliche Regelung ist mir nicht bekannt. Von der Logik her sollte es der Fachvorgesetzte machen, sofern es um eine Leistungsbeurteilung geht. Denn das kann der Fachvorgesetzte wohl besser beurteilen.
16.12.2016 um 15:35 Uhr
was sagt denn eure BV zu dem Thema? Oder gibt es dazu nichts?
16.12.2016 um 15:40 Uhr
Das Unternehmen ist der Überzeugung, dass jeder Mitarbeiter von seinem Vorgesetzten regelmäßiges Feedback über seine Leistungen erhalten sollte. Das Leistungs- und Entwicklungsgespräch sollte, als formelle Anwendung dieses Prozesses, als offener und ehrlicher Austausch zwischen Mitarbeiter und Vorgesetzter geführt werden
16.12.2016 um 17:45 Uhr
So weit so gut.
Die Regeln dieses Gesprächs unterliegen aber der Mitbestimmung. Also müsst Ihr Eure Mitbestimmung geltend machen und Euch darauf verständigen, wer da mit wem spricht.
Und was alles noch dazu gehört .....
(§§ 87 Abs. 1 Nr. 1, 94, 96-98 BetrVG)
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