Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - geht das so einfach ?
Unser Chef möchte einen neuen Meister einstellen mein kollege selber Betriebsrat hat aber jetz ca. 1.Jahr mehr oder weniger die funktion unter anderem auch Bürotätigkeiten des Meisters übernommen und soll nun an eine Machine verstezt werden geht das so einfach.
Community-Antworten (2)
21.08.2005 um 23:39 Uhr
"SO EINFACH" sollte gar nichts gehen. Deine Schilderung hört sich nach einer personellen Massnahme nach § 99 BetrVG an, die dann auch mitbestimmungspflichtig wäre.
Also müsste der Betriebsrat z.B. prüfen oder geprüft haben... ...was denn der Kollege will ...ob er z.B. nach § 99 Abs. 2 Nr. 4 einen Nachteil erleidet (wohlgemerkt NACHTEIL; nicht gemeint ist, dass er möglicherweise einen Vorteil [z.B. Gehaltserhöhung] nicht erhält [das wäre nämlich kein Nachteil]!)
Was hat der BR denn zur Einstellung des Meisters gesagt? Welchen Arbeitsauftrag hat der Kollege denn "in echt", also reell und nicht "mehr oder weniger"?
Man könnte hier sicher mehr dazu schreiben, aber es gilt wieder: Ein mehr an Infos, erzielt ein mehr an Antwort!
22.08.2005 um 12:57 Uhr
Der § 99 bietet ja auch einen Zustimmungverweigerungsgrund, wenn gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird - Stichwort: Benachteiligungsverbot für Betriebsräte.
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