Unterbrochendes Schichtsystem
Wir arbeiten 5 Tage die Woche in Wechselschichten. Wir fangen Sonntagabend mit Nachtschicht an , haben am Wochenende frei , außer alle 4 Wochen müssen wir am Samstag eine Frühschicht arbeiten . An Feiertagen ,wie Ostern und Weihnachten, hatten wir bis jetzt immer frei. Es gibt bei uns auch Sonderöffnungszeiten , wenn Bedarf besteht. Das heißt : wir haben für bestimmte Zeit an den Feiertagen meistens für eine Schicht geöffnet . Derjenige der gerade Schicht hat musste arbeiten und alle anderen blieben zu Hause und mussten auch kein frei nehmen. Ab dieses Jahr ist es so, da die 39 h Woche eingeführt wird, müssen wir an den Feiertage frei nehmen. Auch an Heiligabend und Silvester . Warum ? Ist denn sowas rechtens ?
Community-Antworten (10)
20.04.2021 um 12:38 Uhr
Zitat Taktak : Ab dieses Jahr ist es so, da die 39 h Woche eingeführt wird, müssen wir an den Feiertage frei nehmen. Auch an Heiligabend und Silvester.
Existiert ein Betriebsrat ? Wenn ja, dann hat er, sofern eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, nach §87 BetrVG ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.
20.04.2021 um 13:14 Uhr
weil Heiligabend und Silvester keine Feiertage sind. Wenn keine Regelung in TV / BV / Av dazu besteht, dann sind das normale AT
Oster- und Pfingstsonntag sind übrigens auch keine gesetzlichen Feiertage (außer in Brandenburg)
20.04.2021 um 16:09 Uhr
Habt ihr einen Betriebsrat und seid ihr ggf. tariflich gebunden?
Dann hättet ihr dort eure Ansprechpartner.
Ansonsten gilt ganz allgemein das Arbeitszeitgesetz. Auch Arbeit an Sonn-und Feiertagen ist dort geregelt.
Um Genaueres sagen zu können, fehlen Details, wie z.B. die tägliche Arbeitszeit. Die Branche etc.
20.04.2021 um 18:56 Uhr
Hallo , ja es hängt ein TV und wir haben auch ein Betriebsrat . Der konnte mir aber die Frage nicht zufriedenstellend beantworten . Ich arbeite in der Chemiebranche und wir hatte bis vorigen Jahres am 24. u. 31 . Dezember immer frei außer Frühschicht da haben wir gearbeitet. Wir bekommen , wegen der 39h Woche , sogenannte Ausgleichtage. 7 an der Zahl . Soweit so gut. Nun ist es aber so , das wir diese Tage an solche Tage nehmen müssen, wo wir sogenannte Schliesstage haben , d.h. Ostersonntag , Herrentag , 3. Oktober usw. Jetzt kann es natürlich passieren , das eine Schicht jeden Feiertag arbeiten müsste und somit mit den 7 Tagen nicht hinkommt. Dieses Jahr wären das 9 Tage . Das heißt also ich müsste 2 Tage von meinen Jahresurlaub opfern damit ich es ausgleichen kann . Überstunden ist bei uns selten möglich und minus Stunden bringt uns auch dann nix. Nun wollte ich einfach nur erklärt haben , wie sowas sein kann . Das nächste Jahr sieht ja nicht besser aus , da gibt es ja weniger Tage die auf ein Wochenende fallen. ....
Ich arbeite in einer Raffinerie bei der LKW- Abfertigung . Wenn die Nachfrage da ist müssen wir an den Feiertagen arbeiten , wenn nicht müssen wir seit diesem Jahr frei machen ...
20.04.2021 um 19:19 Uhr
Da ein TV besteht würde ich mich mit dieser guten Beschreibung der Sachlage an die GEW wenden.
21.04.2021 um 09:41 Uhr
Da schließe ich mich Dummer Hund an.
Ich beschäftige mich zwar viel mit Schichtplanung, aber um hier die Aussagen zu prüfen, bedarf es halt vieler Hintergrundinformationen. (Welches Schichtsystem. Arbeitszeit pro Tag, tarifliche Vorgaben) Diese Ausgleichstage kenne ich nur aus Vollkonti-Systemen, bei denen 24/7 gearbeitet wird. In einem normalen 3-Schichtsystem kenne ich das nicht.
Übrigens, wenn eure Nachtschicht üblicherweise Sonntag Abend um 22:00 Uhr beginnt, habt ihr eine verschobene Sonntagsruhe. D.h. euer Sonntag beginnt bereits am Samstag um 22:00 und geht bis Sonntag 22:00 Uhr. Meistens ist das dann auch so für die Feiertage.
Und ja, Heiligabend und Silvester sind nun einmal normale Arbeitstage.
21.04.2021 um 12:14 Uhr
Relfe- der Fragesteller fand die Antwort seines Betriebsrates nicht zufriedenstellend-> nicht die hier gegebenen Antworten.
21.04.2021 um 12:15 Uhr
wenn Ihr jahrelang (mehr als drei Jahre) Heiligabend und Silvester frei hattet, könnte daraus eine betriebliche Übung und damit ein Rechtsanspruch entstanden sein, falls der AG nicht jedes Jahr darauf hingewiesen hat, dass es sich um eine "einmalige" Sache handelt.
Bei einer Änderung der Lage der Arbeitszeit bzw. des Schichtsystems ist der Betriebstrat in der Mitbestimmung. Du solltest Dir also von Deinem BR erklären lassen, warum er einer solchen "Verschlechterung" zugestimmt hat. Vielleicht hat er in den Verhandlungen mit dieser Preisgabe ja auch Schlimmeres verhindert.
Die Arbeitszeit selbst, also Erhöhung oder Absenkung der Wochenstunden, kann und darf der BR nicht beeinflussen, das ist tariflich geregelt.
21.04.2021 um 12:16 Uhr
@takkus sorry, falsch gelesen daher Antwort gelöscht
21.04.2021 um 12:19 Uhr
Danke für die vielen guten Antworten . Solche Antwort hätte ich mir von meinem Betriebsrat gewünscht . Bleibe gesund
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