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Kündigung ohne Anhörung des Betriebsrates - betroffene Mitarbeiterin will nicht, dass ich Einspruch erhebe. Was tun?

R
rueue
Nov 2016 bearbeitet

Hallo!

Ich bin alleiniger BR eines kleinen Dienstleistungsunternehmen. Nun wurde, wie ich leider nur durch Zufall erfahren habe, eine Mitarbeiterin gekündigt, ohne daß ich angehört wurde. Klarer Fall, unwirksam. Aber die Mitarbeiterin möchte gar nicht weiterbeschäftigt werden, bzw. will nicht daß ich Einspruch erhebe. Bleibt die Kündigung dann wirksam und kann ihr das bei Antrag auf Arbeitslosengeld zum Nachteil gereichen?

Vielen Dank für evtl. Hilfe!

Stephan.

3.80901

Community-Antworten (1)

V
viktor

18.08.2005 um 14:35 Uhr

Die Kündigung bleibt wirksam. Und grundsätzlich NIE Einspruch erheben, wenn man als BR nicht angehört wird. Bessere Prozesschancen kann man nicht haben. Der Gekündigte muß innerhalb 3 Wochen Klagen. Wenn er nicht weiterbeschäftigt werden will, gehts um die Höhe einer Abfindung.

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