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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Doppelrolle - als Angestellter bekomme ich viele Informationen. Habe ich diese damit auch gleichzeitig als Betriebsrat bekommen?

B
BvH
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bin Betriebsrat und in leitender Position tätig, direkte Ebene unter GF, dadurch und durch eine sehr transparente Informationspolitik bekomme ich viele Infos, allerdings nicht in meiner Funktion als Betriebsrat. Heißt das trotzdem, daß ich als BR informiert wurde und stimme ich dann automatisch zu, wenn ich nicht widerspreche?

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Community-Antworten (6)

FB
Frank B.

17.08.2005 um 17:07 Uhr

Also BvH grundsätzlich gilt: die Informationen die du erhälst, bekommst du auf Grund deiner Tätigkeit!!!!! Nicht als BR! Es sei denn dein Chef informiert dich ausdrücklich als BR. Zu klären ist noch wer der Vorsitzende ist! Denn nur der Vorsitzende ist berechtigt Informationen an den BR entgegenzunehmen und Erklärungen des BR abzugeben!!! Im Streitfall vor Gericht muss der AG beweisen das er den BR ordnungsgemäß informiert hat!

K
K.Laus

17.08.2005 um 17:10 Uhr

Hallo BvH, haben in unserem Gremium auch einen Abteilungsleiter, der an Sitzungen der GF teilnimmt. Unsere GF dachte Anfangs auch, dass Informationen an unseren Kollegen automatisch als Info für das Gremium zu verstehen sind. Das gleiche galt auch für Äußerungen des Kollegen, die als Meinung des BR interpretiert wurde. Unser Gremium hat sich intern darauf verständigt, dem Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass sämtliche Infos nur dem Vorsitzenden oder seinem Stellv. zu übergeben sind. Des weiteren hat die Meinung (Zustimmung) eines einzelnen BR-Mitglieds keine rechtliche Handhabe, sondern es bedarf einer ordentlichen Beschlussfassung des Gremiums. Es hat zwar ein paar Monate gedauert, aber inzwischen hat die GF kapiert, wie der Hase läuft. Für dich ist dieser Interessenskonflikt sicherlich nicht immer einfach. Aber ich wünsch dir weiterhin viel Erfolg. Gruß K.Laus

B
BR-Wessi

17.08.2005 um 17:57 Uhr

Außerdem ist darauf zu achten, daß Informationen das AG an den BV-Vorsitzenden bzw. Vertretung auszuhändigen sind, ansonsten gilt die Information u.U. nicht als an den BR übergeben.

K
KW

17.08.2005 um 18:09 Uhr

In leitender Position=leitender Angestellter?? Dann geht das mit dem BR doch eigentlich nicht, oder?

B
BvH

17.08.2005 um 18:19 Uhr

Hallo,

Danke für eure Antworten. Da unser BR einköpfig ist, bin ich der Betriebsratsvorsitzende, somit schlagen die Informationen ja eigentlich auch an der richtigen Stelle auf - allerdings müssten sie mich dann auch direkt als BR ansprechen und nicht im Rahmen aller informieren. Zur Frage der "leitenden Position": mein Posten entspricht keiner Führungsposition und ist von ihrer Definition her mit dem BR vereinbar.

Viele Grüße an euch alle

B
BvH

17.08.2005 um 18:20 Uhr

achja - eine Frage habe ich doch noch - muss bei Mitbestimmungsrecht immer schriftlich informiert werden und auch schriftlich zugestimmt werden?

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