Hallo!

unser AG hat uns heute kurz u. knapp schriftl. mitgeteilt, dass zum 01.09.05 ein Personalreferent als leitender Angestellter gem. §5 (3) BetrVG eingestellt wird. So weit so gut, da hier ja nur eine Mitteilungspflicht seitens des AG besteht.
Muß aber der AG uns nicht den Aufgabenbereich des Personalreferenten näher beschreiben oder reicht das so?
Eine weitere Frage stellt sich, ob man die Mitteilung noch als rechtzeitig ansehen kann, da wir uns gerne vor der geplanten Einstellung noch äußern und ggf. die AN unterrichten möchten.