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Kurzfristige Einstellung eines Personalreferenten

D
Devil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

unser AG hat uns heute kurz u. knapp schriftl. mitgeteilt, dass zum 01.09.05 ein Personalreferent als leitender Angestellter gem. §5 (3) BetrVG eingestellt wird. So weit so gut, da hier ja nur eine Mitteilungspflicht seitens des AG besteht. Muß aber der AG uns nicht den Aufgabenbereich des Personalreferenten näher beschreiben oder reicht das so? Eine weitere Frage stellt sich, ob man die Mitteilung noch als rechtzeitig ansehen kann, da wir uns gerne vor der geplanten Einstellung noch äußern und ggf. die AN unterrichten möchten.

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Community-Antworten (2)

V
viktor

17.08.2005 um 15:49 Uhr

Ich kenne Eure Betriebsstruktur nicht. Im allgemeinen ist ja klar, was ein Personalreferent so tut. Im Prinzip ja nichts bedrohliches. Wenn er allerdings Leitender sein soll, wäre es schon wichtig zu wissen, welche Aufgaben und Kompetenzen er haben wird. Nur so kann der BR nachvollziehen, ob der § 5 BetrVG anzuwenden ist oder vielleicht doch eine Zustimmung nach § 99 BetrVG notwendig gewesen wäre.

D
Devil

17.08.2005 um 16:56 Uhr

Danke Viktor!

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