Kurzfristige Einstellung eines Personalreferenten
Hallo!
unser AG hat uns heute kurz u. knapp schriftl. mitgeteilt, dass zum 01.09.05 ein Personalreferent als leitender Angestellter gem. §5 (3) BetrVG eingestellt wird. So weit so gut, da hier ja nur eine Mitteilungspflicht seitens des AG besteht. Muß aber der AG uns nicht den Aufgabenbereich des Personalreferenten näher beschreiben oder reicht das so? Eine weitere Frage stellt sich, ob man die Mitteilung noch als rechtzeitig ansehen kann, da wir uns gerne vor der geplanten Einstellung noch äußern und ggf. die AN unterrichten möchten.
Community-Antworten (2)
17.08.2005 um 15:49 Uhr
Ich kenne Eure Betriebsstruktur nicht. Im allgemeinen ist ja klar, was ein Personalreferent so tut. Im Prinzip ja nichts bedrohliches. Wenn er allerdings Leitender sein soll, wäre es schon wichtig zu wissen, welche Aufgaben und Kompetenzen er haben wird. Nur so kann der BR nachvollziehen, ob der § 5 BetrVG anzuwenden ist oder vielleicht doch eine Zustimmung nach § 99 BetrVG notwendig gewesen wäre.
17.08.2005 um 16:56 Uhr
Danke Viktor!
Verwandte Themen
Personalreferent hat internen Bewerber nicht angegeben
ÄlterHallo Zusammen, es wurde am 17.10. Anhörung eingereicht, in der ein externer eingestellt werden soll und es keine internen Bewerber gab. Nach dem Beschluss im PA habe ich nun erfahren, dass sich e
Hilfe, BR Wahl für nichtig erklären
ÄlterHallo zusammen Ich bin (noch) BR Vorsitzender und auch im GBR. Am 16.4. wurde der neue BR gewählt. Ich versuch nun mal verständlich zu schildern, was nun das Problem ist. Wir hätten 5 Kandidaten
Zustimmung zur Einstellung
ÄlterZustimmung zur Einstellung? Bei uns lag eine Einstellung in der BR-Sitzung vor. Da ein BR-Mitglied fehlte waren 12 von 13 BR Mitglieder an der Abstimmung beteiligt. Ergebnis: 6 ja, 5 nein und 1 Entha
Einstellung von Betriebsrat abgelehnt
ÄlterGuten Tag, ich habe vor vom Rheinland nach Ostdeutschland zu ziehen und habe mich aus der Ferne in mehreren Firmen beworben. Nach einer Initiativbewerbung in einer Firma folgten ein Vorstellungsges
Einstellungsgesuch abgelehnt
ÄlterHallo, wir haben einer Betriebsratanhörung gem. §99 BetrVG zur Einstellung und Eingruppierung nicht zugestimmt, weil wir der Auffassung sind, dass die Eingruppierung gegen unsere Betriebsvereinbarung