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War Betriebsratsvorsitzender - Arbeitgeber gibt mit jetzt keine Arbeit. Sitze nur rum. Was tun?

W
Wes2503
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich war bis vor kurzem BR-Vorsitzender und habe dieses Mandat nach langer Überlegung niedergelegt. Nun hat mir mein AG sämtliche Arbeiten abgenommen und ich sitze zum Grossteil sinnlos im Büro und warte auf den Feierabend.

Meine Frage nun ist, kann der AG mir kündigen, da ich keinerlei Arbeiten mehr mache/habe???

4.01004

Community-Antworten (4)

E
edelweis

16.08.2005 um 17:48 Uhr

HAllo, Für das bessere Verständnis Deiner Frage würde ich gern wissen:Warst DU freigestellt als BR-Vorsitzender? Bezieht sich Dein Rücktritt nur auf den Vorsitz oder auch auf die Mitgliedschaft im BR? Ansonsten meine ich, dass Dir nicht gekündigt werden kann, da Du den besonderen Kündigungsschutz für BR-Mitglieder behältst.

B
Brazzo

16.08.2005 um 21:52 Uhr

Hallo Edelweis, es ist ganz klar, dass der AG von Wes 2503 ihn / sie rausekeln möchte. Sollte Wes 2503 nicht mehr dem BR angehören, so verliert sie/ er den besonderen Kündigungsschutz.

hier die Rechtslage:

Rechtsfolgen des Erlöschens der Mitgliedschaft

Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft entfallen auch alle Rechte aus der Amtsstellung. Das ehemalige Betriebsratsmitglied verliert den besonderen Kündigungsschutz aus § 15 I 1 KSchG und § 103, behält aber mit Ausnahme der Fälle des Abs. 1 Nr. 5 Verlust der Wählbarkeit und 6 Amtsenthebung den nachwirkenden Kündigungsschutz aus § 15 I 2 KSchG (BAG 5. 7. 1979 AP KSchG 1969 § 15 Nr. 6DKK/Buschmann Rn. 38; Richardi/Thüsing Rn. 35; Fitting Rn. 47; GK-BetrVG/Wiese/Oetker Rn. 55). Darüber hinaus bestehen die Rechte aus § 37 IV und V sowie § 38 III und IV (DKK/Buschmann Rn. 38; Fitting Rn. 47).

Gruß Brazzo

FB
Frank B.

17.08.2005 um 09:38 Uhr

Hallo Wes2503!

Geniesse die Freiheit! Es gibt nicht´s Schöneres als für´s Nichtstun bezahlt zu werden! ;-) Du kannst ihn ja mal höflich darauf ansprechen, ob er dich nicht nach deinem Arbeitsvertrag beschäftigen will.

V
viktor

17.08.2005 um 12:25 Uhr

Der nachwirkende Kündigungsschutz reicht ja bis zur Wahl im Jahr 2006 - dann solltest Du wieder kandidieren (offenbar hat Dein AG Deinen Rücktritt nicht richtig verdaut) - wahrscheinlich ist es dem AG etwas wert, wenn Du BR bist. Und Du hättest wieder etwas zu tun.

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