Wann kann / muss die Betriebsratsarbeit gemacht werden?
in unserem Betrieb mit 28 Mitarbeitern stellt sich folgende Frage: Gibt es fest geschriebene Zeiten, für die der Arbeitgeber die drei Mitglieder des BR frei zu stellen hat? Müssen Sprechstunden fest eingerichtet werden? Vielen Dank
Community-Antworten (2)
16.08.2005 um 16:09 Uhr
Nach Absprache mit der GF können Sprechstunden eingerichtet werden (s.§ 39 BetrVG). Fest geschriebene Zeiten für die die BR-Mitglieder freizustellen sind, sind mir nicht bekannt. Das richtet sich nach den Erfordernissen im Betrieb-wichtig immer beim Vorgesetzten dafür abmelden! Eine Freistellung dafür muss erteilt werden, da ansonsten Behinderung der Betriebsratsarbeit zu vermuten ist.Selbstverständlich sind die BR-Mitglieder nach Info des AG für BR-Situngen freizustellen.
17.08.2005 um 13:10 Uhr
Wie rechtzeitig muss denn eine Betriebsratssitzung angemeldet werden, damit der Vorgesetzte nicht widersprechen kann? Reichen 5 Minuten?
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