Erstellt am 16.08.2005 um 14:09 Uhr von Zicke56
Nach Absprache mit der GF können Sprechstunden eingerichtet werden (s.§ 39 BetrVG). Fest geschriebene Zeiten für die die BR-Mitglieder freizustellen sind, sind mir nicht bekannt. Das richtet sich nach den Erfordernissen im Betrieb-wichtig immer beim Vorgesetzten dafür abmelden! Eine Freistellung dafür muss erteilt werden, da ansonsten Behinderung der Betriebsratsarbeit zu vermuten ist.Selbstverständlich sind die BR-Mitglieder nach Info des AG für BR-Situngen freizustellen.
Erstellt am 17.08.2005 um 11:10 Uhr von triene
Wie rechtzeitig muss denn eine Betriebsratssitzung angemeldet werden, damit der Vorgesetzte nicht widersprechen kann? Reichen 5 Minuten?