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Verbot von privat Handys/MP3-Player/USB-Sticks usw.auf dem Firmengelände.

J
joani
Jan 2018 bearbeitet

Wer hat schon Erfahrung gesammlt, oder hat eine Betriebsvereinbarung. Wie kann so ein Verbot gehändelt werden. Das Verbot wird mit Sicherheitsaspekten begründet.

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Community-Antworten (3)

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viktor

17.08.2005 um 12:29 Uhr

Der AG möge darlegen, wo das Sicherheitsrisiko liegt. Bei uns wurde derartiges zuweilen andiskutiert, dann aber wieder als unsinnnig verworfen (wir sind ein reiner Schreibtisch-betrieb).

Zumindest USB-Sticks sind doch heutzutage tägliche Arbeitsinstrumente. Und bei privaten Handys geht es dem AG doch wohl mehr um die Arbeitszeit - oder??

P
Paul

17.08.2005 um 14:48 Uhr

Bei uns kam ein Verbot zu Stande , da sich einzelne Arbeitnehmer massiv durch ständig bimmelnde Privathandys gestört fühlten. Hier ging es also um den Betriebsfrieden.

J
joani

17.08.2005 um 19:47 Uhr

Danke für die Antworten. Unser Mutterkonzern will damit Kundendaten und unsere eigenen technischen Entwicklungen noch besser vor missbrauch schützen.Zum anderen kann man mit einem hohen Maß an Sicherheit Kunden an sich binden, und neue kunden vielleicht besser werben. Die Speichermedien werden immer kleiner und technisch immer hochwertiger, und dazu kommt noch das Internet und der Druck der Konkurenz.Man will der Spionage soweit wie möglich vorbeugen. Wir sind eine Firma die Ton-und Bildträger herstellt.

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