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Software zur Dateizugriffprotokollierung auf externe Datenträger - Betriebsvereinbarung notwendig?

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MichaelM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

in unserer Firma soll eine Software eingerichtet werden, welche das benutzen von bspw USB Sticks verbietet und nur gewisse Sticks erlaubt.

Die Nutzung von privaten USB Sticks ist auch schon über eine Anweisung geregelt und daher ist dies nur eine konsequente Fortführung dieser Anweisung.

Nun protokolliert diese Software allerdings auch alle erfolgreichen Dateizugriffe auf diesen Laufwerken, inkl Dateinamen im Klartext, mit.

Generell würden wir dieses "locker" mit der EDV Abteilung (die von sich aus uns über diese Software aufgeklärt hat) handhaben und dort ein Passwort von uns vergeben. Aus Sicht der EDV Abteilung (ein sehr fairer, offener und lockerer Umgang) wird scheinbar einiges schon vom Betriebssystem mitgeloggt, welches so auch schon nicht ausgewertet wird.

Seht ihr es als notwendig, hier eine Betriebsvereinbarung zu schliessen, dass diese Protokolle nur mit Betriebsrat (man kann 2 Passwörter vergeben, die nur gemeinsam diese Protokolle öffnen) eingesehen werden können und wenn ja, welche Punkte sollten noch in diese Vereinbarung eingefasst werden?

Vielen Dank im Voraus,

Michael

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Community-Antworten (3)

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MichaelE

15.11.2010 um 12:16 Uhr

Jegliche Software, die zumindest theoretisch dafür genutzt werden könnte, um die Mitarbeiter zu "überwachen", obliegt der Mitbestimmung des BR. Von einer "lockeren Regelung" würde ich somit zwingend Abstand nehmen.

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ganther

15.11.2010 um 16:52 Uhr

es kommt aber genau drauf an was hier mitgeschrieben wird... denn nicht jedes mitloggen ist geeignet

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MichaelM

16.11.2010 um 10:57 Uhr

Es werden die erfolgreichen Zugriffe sowie die gesperrten Zugriffe pro PC/Benutzerkonto mitgeloggt. Tastatureingaben oder ähnliches werden nicht mitgeloggt.

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