Hallo Leute,
Kann der Betriebsrat eine BV über ein Verbot der Handy/Smartphonenutzung während der Arbeitszeit mit unterschreiben oder sollte man dies dem AG durch sein Direktionsrecht allein überlassen.
Formulierung: "Das Mitbringen und Verwenden von privaten Hörfunk-oder Fernsehgeräten sowie anderen Empfangs-bzw. Wiedergabegeräten(MP 3- Player,-CD-Player, DVD-Player) ist am Arbeitsplatz nicht gestattet. Private Mobilfunkgeräte dürfen nur im Ausnahmefall und nur im Rahmen der Telefonfunktion genutzt werden."