Betriebsvereinbarung Handy/Smartphoneverbot
Hallo Leute, Kann der Betriebsrat eine BV über ein Verbot der Handy/Smartphonenutzung während der Arbeitszeit mit unterschreiben oder sollte man dies dem AG durch sein Direktionsrecht allein überlassen. Formulierung: "Das Mitbringen und Verwenden von privaten Hörfunk-oder Fernsehgeräten sowie anderen Empfangs-bzw. Wiedergabegeräten(MP 3- Player,-CD-Player, DVD-Player) ist am Arbeitsplatz nicht gestattet. Private Mobilfunkgeräte dürfen nur im Ausnahmefall und nur im Rahmen der Telefonfunktion genutzt werden."
Community-Antworten (8)
18.06.2015 um 08:44 Uhr
@ zuckertuete
Hat da ein BR Angst, von den KollegInnen geteert und gefedert zu werden? Oder warum stellt man sich eine solche Frage?
Die Handy-/Smartphone-Manie hat zum Teil Ausmaße, die nicht mehr feierlich sind. Da bin ich sehr dafür, hier einen Riegel vorzuschieben und würde das auch als BR unterstützen und begrüßen!!! Die Erreichbarkeit in Notfallsituation muss allerdings gewährleistet sein.
Diese Entscheidung wirst Du ja bereits kennen: LAG Mainz, 30.10.2009, Az.: 6 TaBV 33/09
18.06.2015 um 09:31 Uhr
@hoppel
kann man das Verbot des Radiohörens ausklammern, da es ja nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Arbeitsleistung steht.
18.06.2015 um 10:37 Uhr
@Zuckertüte Ihr müsst doch wissen was Ihr wollt und dann kommt das was der AG will und dann einigt man sich auf normalerweise auf eine BV. Bei uns würden sie auch gern ein Handyverbot durchsetzen aber wir haben angekündigt, dass wir die Belegschaft dann ermuntern werden, keine Anrufe aus dem Geschäft in ihrer Freizeit mehr anzunehmen. Und dann muss der AG halt abwiegen wo er mehr Vorteile hat. ;-)
18.06.2015 um 12:08 Uhr
Ein immer wieder gern und kontrovers diskutiertes Thema.
Ich glaube das man keine privaten Hörfunk- und Fernsehgeräte mitbringen darf, steht wohl außer Frage. Stelle mir gerade vor, wie jeder seinen privaten Ferseher aufstellt.
Handys ist da natürlich was anderes. Aus meiner Sicht kann man das Mitbringen nicht verbieten. Sehrwohl aber die Nutzung. Der AG bezahlt seine MA für die Erbringung einer Arbeit. Wer während der Arbeit privat das Handy nutzt, egal ob zum telefonieren oder zum surfen, betreibt somit indirekt "Zeitdiebstahl".
Ob Radiohören in der Arbeit erlaubt sein soll, oder nicht, hängt vom Arbeitsplatz ab. In einem Lager könne ich mir das vorstellen, in manchen Büros eher nicht. Wer legt den Sender fest? Was soll gehört werden? Auch das Thema GEZ-Gebühren müsst ihr hier berücksichtigen. Ausklammern könnt ihr das in einer BV auf alle Fälle, zumindest wenn der AG mitspielt.
18.06.2015 um 19:55 Uhr
"Ich glaube das man keine privaten Hörfunk- und Fernsehgeräte mitbringen darf, steht wohl außer Frage. "
wo genau steht das?
"Stelle mir gerade vor, wie jeder seinen privaten Ferseher aufstellt."
na, ohne Empfangsmöglichkeit ist das mitunter schwierig... da gebe ich dir recht... ich kenne aber Büros, wo durchaus Fernseher laufen - auch zum beispiel bei uns im Pausenraum - Nachrichtensender halt...
"Sehrwohl aber die Nutzung. Der AG bezahlt seine MA für die Erbringung einer Arbeit. Wer während der Arbeit privat das Handy nutzt, egal ob zum telefonieren oder zum surfen, betreibt somit indirekt "Zeitdiebstahl"."
nee, ist nciht immer Zeitdiebstahl... und die Nutzung zu verbieten, ohne das mit dem BR zu vereinbaren... halte ich für schwierig...
18.06.2015 um 20:23 Uhr
Keine Mitbestimmung bei Verbot der Handynutzung während der Arbeitszeit
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009 - 6 TaBV 33/09
18.06.2015 um 21:54 Uhr
@ zuckertuete
Man schiebt in seiner ursprünglichen Fragestellung nicht einfach Informationen nach, wenn bereits eine Antwort geschrieben worden ist. Das nur mal so ...
Ich hätte jedenfalls kein Problem damit, auch diese Formulierung zu unterschreiben. Aber wie kommt es überhaupt dazu, dass sich der AG nicht nur auf ein "Handyverbot" beschränkt? Die Auflistung von, im Prinzip sämtlichen Unterhaltungsmedien ist schon etwas merkwürdig.
18.06.2015 um 22:25 Uhr
blackjack.. die zeiten haben sich geändert - darum sagte ich, dass ich ws schwierig ohne MBR empfinde, und dabei bleibe ich...
die Nutzung von den genannten smartphones gehört halt eindeutig zum Verhalten der arbeitnehmer und arbeitnehmerinnen im bertieb . wenn es nciht überhnd nimmt.... also kurze whats app an die mamma, dass das kind früher von der schule kam weil krank...
nur weil es vor 10000 jahren diese möglichkeit nciht gab, ist sie jetzt nicht zwansläufig kein thema der mitbestimmung...
Verwandte Themen
Betriebliche Übung
Wir haben letztes Jahr fusioniert. Aus dem übernommenen Unternehmen (A) haben einige Mitarbeiter ein Handy, das sie sowohl geschäftlich als auch privat nutzen durften und die Kosten hierfür komplett v
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
Hallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Handyverbot
Kann der AG in einem großen Produktionsbetrieb einseitig von einem Tag auf den anderen ein gwnerelles Handy und Smartphoneverbot aussprechen?
BR Handy Nutzung
Hallo ! Wir haben im BR Gremium ein Handy, das vom AG gestellt wurde. Als nicht freigestellter BR Vorsitzender habe ich es deshalb auch bei meiner Tätigkeit als Techniker immer "am Mann". Nun werd
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
Hallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z