Neuwahl BR bei nur 9 Mitarbeitern
Wir haben derzeit einen Betriebsrat, der aus 2 Mitgliedern besteht. Als gewählt wurde, waren es 3, aber ein MG ist aus Altersgründen ausgeschieden. Jetzt sind wir seit ca. 1 Jahr nur noch 9 wahlberechtigte Mitarbeitern. Nun zur Frage: Wieviel können jetzt in den BR gewählt werden? Wird die Wahl ganz "normal" durchgeführt? Können Ersatzmitglied(er) gewählt werden?
Community-Antworten (1)
15.08.2005 um 15:55 Uhr
Hallo Django, besteht ein Betrieb aus 5 bis 20 Wahlberechtigten, besteht der Betriebsrat aus einer Person. (§9 BtrVG). Zur Wahl solltest du dir §13ff ansehen. § 14a ist besonders wichtig. Gruß Heinz
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