Belegschaft verkleinert - Ersatzmitglieder nachrücken oder nicht?
Unsere Belegschaft bestand bis vor kurzem aus 201 Kolleginnen und Kollegen, der Betriebsrat folgedessen aus 9 Mitgliedern,nun sind 2 Betriebsratsmitglieder zeitgleich in den Ruhestand gegangen,deshalb müßten eigentlich 2 Ersatzmitglieder nachrücken,aber gleichzeitig ist die Belegschaft unter 200 Personen gesunken,was nur 7 Betriebsratsmitglieder erfordert.Was nun, rücken Ersatzmitglieder nach oder nicht?
Community-Antworten (2)
14.08.2005 um 23:33 Uhr
Hallo, BetrVG § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen § 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen (1) Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen Wahlen nach § 5 Abs. 1 des Sprecherausschussgesetzes einzuleiten. (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 1. mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist, 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat, 4. die Betriebsratswahl mit Erfolg angefochten worden ist, 5. der Betriebsrat durch eine gerichtliche Entscheidung aufgelöst ist oder 6. im Betrieb ein Betriebsrat nicht besteht. (3) Hat außerhalb des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums eine Betriebsratswahl stattgefunden, so ist der Betriebsrat in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen. Hat die Amtszeit des Betriebsrats zu Beginn des für die regelmäßigen Betriebsratswahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen, so ist der Betriebsrat in dem übernächsten Zeitraum der regelmäßigen Betriebsratswahlen neu zu wählen.
15.08.2005 um 08:26 Uhr
Moin Hardmann, um kurz Deine Frage zu beantworten, ja esa rücken die Ersatzmitglieder nach!
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