Unsere Belegschaft bestand bis vor kurzem aus 201 Kolleginnen und Kollegen, der Betriebsrat folgedessen aus 9 Mitgliedern,nun sind 2 Betriebsratsmitglieder zeitgleich in den Ruhestand gegangen,deshalb müßten eigentlich 2 Ersatzmitglieder nachrücken,aber gleichzeitig ist die Belegschaft unter 200 Personen gesunken,was nur 7 Betriebsratsmitglieder erfordert.Was nun, rücken Ersatzmitglieder nach oder nicht?