Erstellt am 15.08.2005 um 07:21 Uhr von bernd
Hej maiki,
ich nehme mal an, daß Ihr der BR im Betrieb seid.
Dann schreibt dem AG bei nächster passender Gelegenheit einen Brief in dem Ihr ihn anhand der §§ des BetrVG auf sein Versäumnis aufmerksam macht und Ihn zur Rücknahme der Maßnahme auffordert bis die Rechte des BR gewahrt sind.
Schreibt ihm auch, daß Ihr euch andernfalls gezwungen seht gerichtlich eure Rechte durchzusetzten.
Parallel wäre eine Rechtsberatung beim Anwalt für Arbeitsrecht oder was event. günstiger ist bei der Gewerkschaft gut.
Falls euer AG weiterhin Eure Rechte mißachtet müßt Ihr aber voll durchziehen; zur Not auch vor Gericht gehen.
bernd