Hallo und guten Tag,
unser BR möchte gemäß § 13 BetrVG seinen Rücktritt beschließen. Nach BetrVG mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder möglich und insoweit auch klar. Jetzt meine Frage: Mit der Mehrheit seiner Mitglieder; sind hier auch Ersatzmitglieder zugelassen, oder aber sind es im wörtlichen Sinne "nur die Mitglieder"?
Vielen Dank und beste Grüße
angelo