Rücktritt des BR - sind bei dem Beschluss auch Ersatzmitglieder zugelassen?
Hallo und guten Tag, unser BR möchte gemäß § 13 BetrVG seinen Rücktritt beschließen. Nach BetrVG mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder möglich und insoweit auch klar. Jetzt meine Frage: Mit der Mehrheit seiner Mitglieder; sind hier auch Ersatzmitglieder zugelassen, oder aber sind es im wörtlichen Sinne "nur die Mitglieder"? Vielen Dank und beste Grüße angelo
Community-Antworten (6)
11.08.2005 um 19:05 Uhr
Hallo Die Mehrheit ist egal wenn zu diesem Zeitpunkt Ersatzmitglieder in der Sitzung sind ist dies Rechtens. Ersatzmitglieder haben alle Rechte von geborenen BR's sofern sie zur Sitzung geladen sind! Fußnote:Sind Ersatzmitglieder geladen rücken sie an die Stelle von geborenen BR's
12.08.2005 um 02:19 Uhr
Hallo angelo warum wollt ihr den aufgeben, das ist doch echt schade. Eure Kollegen/innen haben euch doch gewählt und erwarten, dass ihr für sie da seid und nun wollt ihr das Handtuch werfen. Echt schade, überlegt euch das noch mal. Wenn ihr Hilfe braucht dann wendet euch doch an eure Gewerkschaft. Wünsche euch alles gute und viel Kraft, ich weiß dass es nicht leicht ist aber es lohnt sich durchzuhalten. gruß Biggy
12.08.2005 um 10:29 Uhr
Ich kann Biggy's Worte nur unterstützen.
Und nicht vergessen, wenn Ihr wirklich zurücktretet. Der zurückgetretene BR bleibt geschäftsführend im Amt. Neuwahlen müssen eingeleitet werden.
12.08.2005 um 10:30 Uhr
Hallo Biggy, Deine Zeilen machen schon Mut. Es ist aber in unserem Fall nicht einfach. Wir haben Stellvertreter und Vorsitzenden abgewählt und neu besetzt. Dafür auch eindeutige Mehrheiten gehabt. Aber der "unterlegene Teil" will diese Realitäten nicht anerkennen. Unrichtigkeiten, Intrige und Verleumdung sind die Mittel dieser Mitglieder. Im Interesse des Betriebsratsamtes denken wir, eine Neuwahl ist vieleicht der Ausweg. Danke für die nette Antwort und viele Grüße angelo
12.08.2005 um 15:02 Uhr
Hallo Angelo, ich denke nicht, daß eine Neuwahl der einzige Ausweg ist. Habt Ihr schon versucht, im Rahmen einer Betriebsversammlung diese Verleumdungen und falschen Tatsachen richtig zu stellen - natürlich ohne die abgewählten BR-Mitglieder beim Namen zu nennen. Es gibt sicher Gründe, warum die beiden abgewählt wurden, darum bin ich der Meinung, daß man diesen beiden durch eine Neuwahl nicht Tür und Tor öffnen sollte, falls die Abwahl damit zusammenhängt, daß die beiden sich nicht für die Belegschaft eingesetzt haben
13.08.2005 um 16:58 Uhr
Hallo angelo ich weiß von was ich rede, denn auch bei uns ist es nicht immer einfach. Bedenke dass im Frühjahr 2006 eh neue Wahlen statt finden. Es wäre doch schade wenn ihr euren Kollegen signalisieren würdet, dass ihr aufgebt wenns schwierig wird. Wie soll denn eure Belegschaft zu euch Vertrauen aufbauen wenn ihr einfach das Handtuch werft. Haltet durch und zeigt den anderen , dass ihr euch verpflichtet fühlt den Auftrag den ihr von euren Wählern erhaltet habt auch auszuführen. Ich drück euch ganz doll die Daumen und hoffe ihr bleibt standhaft. Gruß Biggy
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