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Rücktritt von BR - was ist dann mit dem Kündigungsschutz?

E
ecki
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, was ist, wenn ein BR-Mitglied zurücktritt mit dem Kündigungsschutz? Bleibt der bestehen oder ist er wieder ein normaler Mensch???

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Community-Antworten (7)

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Werner

11.08.2005 um 14:09 Uhr

Moin Ecki, der nachwirkende KüSch. bleibt bestehen. Es sei den das der BR auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung des Amtes verlustig geworden ist.

E
ecki

11.08.2005 um 15:58 Uhr

Ich danke für die schnelle Antwort

W
Werner

11.08.2005 um 16:21 Uhr

Immer wieder gerne.

B
Biggy

12.08.2005 um 02:28 Uhr

Hallo ecki du hast ja schon deine Antwort erhalten, ich schließe mich meinem Vorschreiber an. Nur noch eine Anmerkung grins. Ich wusste nicht dass man als Betriebsratsmitglied kein normaler Mensch mehr ist, da werde ich wohl noch eine zeitlang unnormal bleiben müssen weil ja erst nächstes Jahr wieder Wahlen sind. Aber wenn man ja als Nichtmitglied wieder normal wird hab ich Hoffnung lach. Das ganze ist nicht ernst gemeint, ich fand nur deine Ausdrucksweise lustig. Also bitte böse sein. Gruß Biggi

V
viktor

12.08.2005 um 10:35 Uhr

Kleine Ergänzung: Der K-Schutz gegen betriebsbedingte Kündigung ist natürlich befristet und der erhöhte Schutz nach 103 bei fristlosen Kündigungen (wegen goldene Löffel gestohlen) entfällt sofort.

E
ecki

12.08.2005 um 11:57 Uhr

Hallo Brazzo, kannst Du das, außer mit der Runde noch irgendwie belegen. Es muss ggfs. vor dem Arbeitsgericht standhalten.

B
Brazzo

12.08.2005 um 22:46 Uhr

Hallo ecki, hier der Beleg. Rechtsfolgen des Erlöschens der Mitgliedschaft

Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft entfallen auch alle Rechte aus der Amtsstellung. Das ehemalige Betriebsratsmitglied verliert den besonderen Kündigungsschutz aus § 15 I 1 KSchG und § 103, behält aber mit Ausnahme der Fälle des Abs. 1 Nr. 5 Verlust der Wählbarkeit und 6 Amtsenthebung den nachwirkenden Kündigungsschutz aus § 15 I 2 KSchG (BAG 5. 7. 1979 AP KSchG 1969 § 15 Nr. 6DKK/Buschmann Rn. 38; Richardi/Thüsing Rn. 35; Fitting Rn. 47; GK-BetrVG/Wiese/Oetker Rn. 55). Darüber hinaus bestehen die Rechte aus § 37 IV und V sowie § 38 III und IV (DKK/Buschmann Rn. 38; Fitting Rn. 47).

Gruß Brazzo

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