Liebe Feunde,
habe eine Frage zu - BR und Verträge.
Es geht um die Getränkeversorgung in unserem Betrieb, mit der GF mündlich Vereinbart das der BR ( einer ist immer Freigestellt) unsere neuen Getränkeautomaten betreut. Damit ist gemeint, das Auffüllen, Abrechnung und Abwicklung mit dem Aufsteller. Der Aufsteller möchte jetzt das der BR eine Aufstellvereinbarung unterscheibt. ( Die Formalitäten sind vom BR geprüft und OK.)
Die GF hat uns zugesagt die Erstausstattung finanziell abzudecken, aber kümmern soll sich der BR um alles Andere . Darf der BR, z.B. ,im Auftrag, eine Aufstellvereinbarung unterschreiben ?
Möcht anmerken das der BR damit dem Wunsch der Belegschaft nachkommt sich um eine Getränkeversorgung zu kümmern.
LG. gogodolly