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Getränkeversorgung durch AG?

B
Boris
Jan 2018 bearbeitet

Ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei heißen Temperaturen kostenlos Getränke zur Verfuügung zu stellen? Und wenn ja, ab welche Temperatur?

9.098016

Community-Antworten (16)

K
Konrad

29.05.2007 um 23:14 Uhr

Hallo Boris laut Arbeitsstättenverordnung § 29.4 (Pausenräume) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Getränk (Wasser) zur Verfügung zu stellen. Von einer Mindesttemperatur ist nicht die Rede. Vielleicht hilft dir das weiter.

K
Kölner

29.05.2007 um 23:43 Uhr

@Konrad Hast Du eine andere ArbStättV als ich???

L
Lotte

29.05.2007 um 23:46 Uhr

Kölner, sie ist auf jeden Fall länger als Deine, nehme ich an ;-))

K
Kölner

29.05.2007 um 23:55 Uhr

@Lotte Wesentlich...

@Konrad Einer von uns beiden hat 'ne alte ArbStättV. Ich bin es nicht! :-)

J
JoK

29.05.2007 um 23:59 Uhr

Hallo Konrad, Du schriebst:

aut Arbeitsstättenverordnung § 29.4 (Pausenräume) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Getränk (Wasser) zur Verfügung zu stellen.

Die Aussage ist etwas verwirrend.

Die Verordnung ueber Arbeitsstaetten hoert beim § 8 auf und der "Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" gibt zu Pausenmraeumen (Ziffer 4.2) diesbezueglich auch nichts her.

Schreiben wir jetzt konkret von /deutschem/ Recht (die Frage sei erlaubt, da die Domain 'betriebsrat.com' ja durchaus auch auf andere rechtliche Vorraussetzungen im deutschsprachigen Raum hindeuten kann)?

Mit kollegialen Gruessen Joachim

H
hans

30.05.2007 um 00:23 Uhr

Verwirrend, in der Tat. Bei hört's auch mit §8 auf... aber die alte von 1975 hatte mehr :-) Egal, auch in der alten steht drin: "Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk muß den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden". Daraus geht nicht kostenlos hervor, auch ein kostenpflichtiger Colaautomat würde reichen....

Aber: warum nicht §87(1)7 i.V.m. §618 BGB nutzen und das kostenfreie Wasser per BV vereinbaren?

K
Kölner

30.05.2007 um 00:31 Uhr

@hans Das mit dem Trinkwasser steht in Deiner Fassung???

M
mokkabohne

30.05.2007 um 00:34 Uhr

H
hans

30.05.2007 um 00:37 Uhr

@Kölner, nö, ch hab ja die neue Fassung von 2004. Das Trinkwasser steht unter http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/ast2.htm#p29

H
hans

30.05.2007 um 00:41 Uhr

und ein bischen fleisch an die knochen dazu als pdf unter http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv40.htm ....

K
Konrad

30.05.2007 um 09:52 Uhr

@ kölner @lotte sorry Leute war wohl die alte "bessere" Fassung von 1975 der ArbStättV.

H
Helmut-Wolfgang

31.05.2007 um 16:15 Uhr

In § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung ist die Weitergeltung der im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien geregelt (bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch sechs Jahre). Diese beziehen sich auf die alte Arbeitsstättenverordnung und halten damit die alte Regelung zunächst am Leben. Zur Beschaffenheit des Trinkwassers weisen sie auf § 1 bis 4 der "Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasser-Verordnung)" vom 22. Mai 1986 (BGBl. 1 S. 760) hin. Leitungswasser hat in Deutschland nahezu flächendeckend diese Beschaffenheit und ist dann auch angemessen.

L
Lucie

05.06.2007 um 23:04 Uhr

Hallo,

mich würde interessieren, ob der Arbeitgeber nach der neuen Arbeitsstättenverordnung weiterhin verfplichtet werden kann, eine Möglichkeit zum Aufwärmen von Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen. Eine Kantine ist nicht vorhanden.

B
Bergmann

05.06.2007 um 23:18 Uhr

Aber klar doch -- Warme Mahlzeiten-- kalte Getränke und ein Masseur für das Wohlbefinden !!:-))

Vergesst es !! Ein einfacher Wasserhahn reicht um die Gesetze zu befriedigen !!

R
ralle

18.07.2007 um 21:29 Uhr

o.k. Daß der AG verpflichtet ist, einen Wasserhahn zu installieren, ist jetzt klar. Aber wie siehts den bei Mitarbeitern aus, die Fahrtätigkeiten verrichten und nicht mal eben wieder in die Firma zurückkommen können, um sich mit frischen Wasser zu versorgen ? Obliegt es denn hier nicht auch dem AG für Ersatz ( Mineralwasser ) zu sorgen?

H
Helmut-Wolfgang

19.07.2007 um 12:21 Uhr

Für Fahrtätigkeiten ist die Arbeitsstättenverordnung nicht maßgebend. Mineralwasser ist nicht immer Trinkwasser im Sinne der Trinkwasser-Verordnung.

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