Erstellt am 29.05.2007 um 21:14 Uhr von Konrad
Hallo Boris
laut Arbeitsstättenverordnung § 29.4 (Pausenräume) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Getränk (Wasser) zur Verfügung zu stellen. Von einer Mindesttemperatur ist nicht die Rede. Vielleicht hilft dir das weiter.
Erstellt am 29.05.2007 um 21:43 Uhr von Kölner
@Konrad
Hast Du eine andere ArbStättV als ich???
Erstellt am 29.05.2007 um 21:46 Uhr von Lotte
Kölner,
sie ist auf jeden Fall länger als Deine, nehme ich an ;-))
Erstellt am 29.05.2007 um 21:55 Uhr von Kölner
@Lotte
Wesentlich...
@Konrad
Einer von uns beiden hat 'ne alte ArbStättV. Ich bin es nicht! :-)
Erstellt am 29.05.2007 um 21:59 Uhr von JoK
Hallo Konrad,
Du schriebst:
> aut Arbeitsstättenverordnung § 29.4 (Pausenräume) hat der Arbeitgeber dem
> Arbeitnehmer ein Getränk (Wasser) zur Verfügung zu stellen.
Die Aussage ist etwas verwirrend.
Die Verordnung ueber Arbeitsstaetten hoert beim § 8 auf und der "Anhang Anforderungen an Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1" gibt zu Pausenmraeumen (Ziffer 4.2) diesbezueglich auch nichts her.
Schreiben wir jetzt konkret von /deutschem/ Recht (die Frage sei erlaubt, da die Domain 'betriebsrat.*com*' ja durchaus auch auf andere rechtliche Vorraussetzungen im _deutschsprachigen_ Raum hindeuten kann)?
Mit kollegialen Gruessen
Joachim
Erstellt am 29.05.2007 um 22:23 Uhr von hans
Verwirrend, in der Tat. Bei hört's auch mit §8 auf... aber die alte von 1975 hatte mehr :-)
Egal, auch in der alten steht drin:
"Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk muß den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden". Daraus geht nicht *kostenlos* hervor, auch ein kostenpflichtiger Colaautomat würde reichen....
Aber: warum nicht §87(1)7 i.V.m. §618 BGB nutzen und das kostenfreie Wasser per BV vereinbaren?
Erstellt am 29.05.2007 um 22:31 Uhr von Kölner
@hans
Das mit dem Trinkwasser steht in Deiner Fassung???
Erstellt am 29.05.2007 um 22:34 Uhr von mokkabohne
Jungs, nicht streiten.
http://bundesrecht.juris.de/arbst_ttv_2004/
Erstellt am 29.05.2007 um 22:37 Uhr von hans
@Kölner,
nö, ch hab ja die neue Fassung von 2004. Das Trinkwasser steht unter
http://bb.osha.de/good_practice/wmiw/arbst/ast2.htm#p29
Erstellt am 29.05.2007 um 22:41 Uhr von hans
und ein bischen fleisch an die knochen dazu als pdf unter http://lasi.osha.de/de/gfx/publications/lv40.htm ....
Erstellt am 30.05.2007 um 07:52 Uhr von Konrad
@ kölner @lotte
sorry Leute war wohl die alte "bessere" Fassung von 1975 der ArbStättV.
Erstellt am 31.05.2007 um 14:15 Uhr von Helmut-Wolfgang
In § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung ist die Weitergeltung der im Bundesarbeitsblatt bekannt gemachten Arbeitsstättenrichtlinien geregelt (bis zur Überarbeitung durch den Ausschuss für Arbeitsstätten und der Bekanntmachung entsprechender Regeln durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, längstens jedoch sechs Jahre). Diese beziehen sich auf die alte Arbeitsstättenverordnung und halten damit die alte Regelung zunächst am Leben. Zur Beschaffenheit des Trinkwassers weisen sie auf § 1 bis 4 der "Verordnung über Trinkwasser und über Brauchwasser für Lebensmittelbetriebe (Trinkwasser-Verordnung)" vom 22. Mai 1986 (BGBl. 1 S. 760) hin. Leitungswasser hat in Deutschland nahezu flächendeckend diese Beschaffenheit und ist dann auch angemessen.
Erstellt am 05.06.2007 um 21:04 Uhr von Lucie
Hallo,
mich würde interessieren, ob der Arbeitgeber nach der neuen Arbeitsstättenverordnung weiterhin verfplichtet werden kann, eine Möglichkeit zum Aufwärmen von Mahlzeiten zur Verfügung zu stellen. Eine Kantine ist nicht vorhanden.
Erstellt am 05.06.2007 um 21:18 Uhr von Bergmann
Aber klar doch -- Warme Mahlzeiten-- kalte Getränke und ein Masseur für das Wohlbefinden !!:-))
Vergesst es !! Ein einfacher Wasserhahn reicht um die Gesetze zu befriedigen !!
Erstellt am 18.07.2007 um 19:29 Uhr von ralle
o.k. Daß der AG verpflichtet ist, einen Wasserhahn zu installieren, ist jetzt klar. Aber wie siehts den bei Mitarbeitern aus, die Fahrtätigkeiten verrichten und nicht mal eben wieder in die Firma zurückkommen können, um sich mit frischen Wasser zu versorgen ? Obliegt es denn hier nicht auch dem AG für Ersatz ( Mineralwasser ) zu sorgen?
Erstellt am 19.07.2007 um 10:21 Uhr von Helmut-Wolfgang
Für Fahrtätigkeiten ist die Arbeitsstättenverordnung nicht maßgebend. Mineralwasser ist nicht immer Trinkwasser im Sinne der Trinkwasser-Verordnung.