Betreten des Betriebratsbüro nur durch die Vorsitzende ?????
Unser Betriebsrat besteht aus 7 Mitgliedern. die Vorsitzende hat grundsätzlich das Betriebsratbüro abgeschlossen, so das kein anderes Betriebsratmitglied ins Büro rein kommt. Ist das zuläßig. Auch ist der PC von mit einem Kennwort versehen, das auch die andern BR - Mitglieder nicht rein kommen
Community-Antworten (5)
08.08.2005 um 17:27 Uhr
Dieses Vorgehen kann ich überhaupt nicht verstehen. Dir steht der Zugang zum BR Büro genauso zu wie allen Mitgliedern des Betriebsrats, auch die Benutzung des PC ist dir gestattet. Ein Vorsitzender hat keine Sonderrechte im Betriebsrat. Es sei denn, dass ihr irgendwelche Beschlüsse gefasst habt bezüglich einer Geschäftsführung des Betriebsrats aber dann hättest Du ja nicht die Frage gestellt. Wie denken denn die anderen Mitglieder über die Vorgehensweise?
09.08.2005 um 00:18 Uhr
Wundersam.... ist es nicht so, dass der BRV lediglich der Sprecher des BR ist und somit gleicher unter gelichen? Meine Erfahrung ist es, dass jedes Mitglied des BR einen Schlüssel zum Büro hat. Vielleicht hilft auch eine List? Wie sillen sich die anderen BR-Mitglieder auf die BR-Sitzung vorbereiten, die Unterlagen müssten doch in BR-Büro sein?
Liebe Grüße
09.08.2005 um 10:49 Uhr
Bei uns ist es fast so wie bei Herenito. Nur BRV und sein Vertreter haben einen Shclüssel. Selbst die Putzfrau muss sich den dort holen. DIe Unterlagen sind meistens noch in verschlossenen Schränken. Der PC ist selbstverständlich gesichert. Auch die anderen Mitglieder finden dies nicht gut aber niemand unternimmt was. Bin gespannt, ob noch andere Kollegen im Forum sich dazu äußern. Dann haben wir vielleicht auch einen Ansatzpunkt.
09.08.2005 um 12:51 Uhr
Ansätze liebe Zicke gibt es genug. Das das BR büro abgeschlossen ist ist nicht unbedingt notwendig, wenn alle Unterlagen eh im Schrank verschlossen sind. Verschlossen müssen sie in irgend einer weise sien, damit keine unbefugten Personen Zugang zu den Unterlagen haben. Einen Schlüssel muss nicht jedes Br Mitglied besitzen wenn der Zugang durch Organisation oder ähnliches gewährleitet ist. Zum Pc wäre eigentlich das gleiche zu sagen wie ´bei Unterlagen die aus Papier bestehen. Denkt an das DSG, der Vorsitzende darf sein Passwort nicht ohne weiteres weiter geben, es sei denn er öffnet den Pc und während der Kollege dort arbeitet ist er dabei. Hier geht es auch um die pershnliche Sicherheit das Vorsitzeden. Wenn das nicht gegeben ist, kann doch jedes BR mitglied ein Passwort bekommen und sich unter diesem Einloggen, so kann bei Mißbrauch auch kein falscher beschuldigt werden, und die Daten bleiben sicher.
Das ist meine Meinung zu dem Thema betriebsrat
09.08.2005 um 16:54 Uhr
Unglaublich! Das ist der reinste Machtmißbrauch! Inakzeptabel in Holland.
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