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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Urlaub nach Krankmeldung - muss ein Tag nach Krankheit gearbeitet werden um Urlaub antreten zu können?

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum Heute hab ich mal eine Frage an euch, da ich krank geschrieben bin komm ich leider nicht an meine Unterlagen um selbst nachzuschauen. Stimmt es, dass man nach einer Krankmeldung nicht gleich den genehmigten Jahresurlaub antreten kann. Es wurde mir durch dritte mitgeteilt, dass nach einer Krankmeldung mindestens ein Tag gearbeitet werden muss um den Urlaub antreten zu können. Gruß Biggy

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Community-Antworten (5)

B
BMW

04.08.2005 um 19:16 Uhr

Hallo Es dürfte nicht so ganz richtig sein die Aussage ,ersten darf ein MA nicht ohne genehmigung in den Urlaub gehen man muß einen Urlaubsschein schon von beiden Seiten unterschreiben das heißt dann mußt du ja in den Betrieb.Wenn man sich aber AG verlassen könnte kann dies auch telefonisch geregelt werden.(also gut dünken)

B
Biggi

04.08.2005 um 20:38 Uhr

Hallo BMW mein Urlaub ist genehmigt und unterschrieben. Da es sich um den Jahresurlaub handelt wird der selbstverständlich nicht erst einen Tag vorher eingereicht und genehmigt sondern im Vorraus geplant und genehmigt.Sonst könnte es ja passieren, dass ich Urlaub buche und mein AG sagt ätsch ich genehmige ihn dir aber nicht du musst zur Arbeit kommen. Also meine Frage steht noch, wie verhält es sich wenn man bis zum Samstag krank geschrieben ist und am Montag seinen Jahresurlaub antreten will. Gruß Biggy

B
BMW

04.08.2005 um 21:51 Uhr

Nochmals Hallo Soweit habe ich das verstanden! Bei uns ist es nicht üblich das ein Urlaubsschein vorab unterzeichnet wird erst bei antritt.Ich würde in deinem Fall Rücksprache nehmen,du wirst bestimmt gute Argumente vorbringen können du wirst ja sicherlich gebucht haben das du krank wurdest (höhere Gewalt).

U
Ulli

05.08.2005 um 09:04 Uhr

Hallo Biggy, Du musst nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsantritt arbeiten. Du musst aber Deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass Du nicht weiter arbeitsunfähig bist und Deinen Urlaub antrittst.

B
Biggi

05.08.2005 um 12:29 Uhr

Hallo Ulli Danke für deine Antwort, das wollte ich wissen. Also nur informieren, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet ist und der Urlaub angetreten wird.Stimmt könnte ja sein, dass die Erkrankung weiter besteht und der Urlaub dann nicht angetreten wird. Gruß Biggy

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