Urlaub nach Krankmeldung - muss ein Tag nach Krankheit gearbeitet werden um Urlaub antreten zu können?
Hallo Forum Heute hab ich mal eine Frage an euch, da ich krank geschrieben bin komm ich leider nicht an meine Unterlagen um selbst nachzuschauen. Stimmt es, dass man nach einer Krankmeldung nicht gleich den genehmigten Jahresurlaub antreten kann. Es wurde mir durch dritte mitgeteilt, dass nach einer Krankmeldung mindestens ein Tag gearbeitet werden muss um den Urlaub antreten zu können. Gruß Biggy
Community-Antworten (5)
04.08.2005 um 19:16 Uhr
Hallo Es dürfte nicht so ganz richtig sein die Aussage ,ersten darf ein MA nicht ohne genehmigung in den Urlaub gehen man muß einen Urlaubsschein schon von beiden Seiten unterschreiben das heißt dann mußt du ja in den Betrieb.Wenn man sich aber AG verlassen könnte kann dies auch telefonisch geregelt werden.(also gut dünken)
04.08.2005 um 20:38 Uhr
Hallo BMW mein Urlaub ist genehmigt und unterschrieben. Da es sich um den Jahresurlaub handelt wird der selbstverständlich nicht erst einen Tag vorher eingereicht und genehmigt sondern im Vorraus geplant und genehmigt.Sonst könnte es ja passieren, dass ich Urlaub buche und mein AG sagt ätsch ich genehmige ihn dir aber nicht du musst zur Arbeit kommen. Also meine Frage steht noch, wie verhält es sich wenn man bis zum Samstag krank geschrieben ist und am Montag seinen Jahresurlaub antreten will. Gruß Biggy
04.08.2005 um 21:51 Uhr
Nochmals Hallo Soweit habe ich das verstanden! Bei uns ist es nicht üblich das ein Urlaubsschein vorab unterzeichnet wird erst bei antritt.Ich würde in deinem Fall Rücksprache nehmen,du wirst bestimmt gute Argumente vorbringen können du wirst ja sicherlich gebucht haben das du krank wurdest (höhere Gewalt).
05.08.2005 um 09:04 Uhr
Hallo Biggy, Du musst nicht zwischen Arbeitsunfähigkeit und Urlaubsantritt arbeiten. Du musst aber Deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen, dass Du nicht weiter arbeitsunfähig bist und Deinen Urlaub antrittst.
05.08.2005 um 12:29 Uhr
Hallo Ulli Danke für deine Antwort, das wollte ich wissen. Also nur informieren, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet ist und der Urlaub angetreten wird.Stimmt könnte ja sein, dass die Erkrankung weiter besteht und der Urlaub dann nicht angetreten wird. Gruß Biggy
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