Arbeitsvertrag- Änderungskündigung wegen Herabsetzung der Arbeitszeit - geht das während des Mutterschutzes?
hi, seitdem ich schwanger bin, wurde ich von 40 Stunden auf 30 Stunden in der Woche herabgesetzt, normalerweise geht das nicht, da ich im Mutterschutz bin und vor einer Änderungskündigung geschützt bin. In meinem Arbeitsvertrag ist aber eine Klausel, wo steht, das "bei einer Betrieblichen Notwendigkeit insbesondere in Verbindung mit der Umsatzentwicklung, kann die Arbeitszeit auf 30 Stunden wöchentlich herabgesetzt werden". Aus guter Quelle weiß ich aber, das weitere Betriebe eröffnet werden. Nun bräuchte ich Hilfe, da ich nun gar nicht mehr weiß was ich machen soll. ich danke shira
Community-Antworten (3)
03.08.2005 um 18:29 Uhr
Hi shira
Ein Arbeitsvertrag ist Individual Recht nach BGB zwischen AG und AN vereinbart, wenn kein Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung was besseres regelt.
Frage: Bist nur Du auf 30 STD runtergesetzt worden oder ALLE anderen auch?
Wenn nur Du lässt sich eine einseitige Benachteilung vermuten und dann wäre dieses Vorgehen rechtswidrig.
Die Klausel ist generell fragwürdig, da dies gegen den Grundsatz von Treu und Glauben BGB 242 verstößt. Gruß Konrad
04.08.2005 um 11:22 Uhr
Gibt es einen Betriebsrat? Den könnte man mit der Wahrnehmung der Interessen beauftragen.
Wenn nicht, Widerspruch einlegen und die Bezahlung der vollen 40 Stunden verlangen. Dann Rechtsschutz entweder durch die Gewerkschaft oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Anspruch nehmen.
05.08.2005 um 21:51 Uhr
hi Konrad, wegen Deiner Frage, ich bin nur allein heruntergesetzt worden. Also könnte ich Klagen gegen dieses Vorgehen.
Danke Shira
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