Personalrat und betriebliche Weiterbildung - wie weit geht hier die Mitbestimmung?
Hallo,
wer hat Erfahrung mit wirksamen Dienstvereinbarungen zur betrieblichen Weiterbildung? Wie weit kann sich der Personalrat im Bereich betriebl. Weiterbildung einbringen bzw. seine Mitarbeit einfordern?
Bin dankbar für jede Unterstützung User aus Niedersachsen
Community-Antworten (2)
03.08.2005 um 19:58 Uhr
Hallo User aus Niedersachsen, eine umfangreiche Sammlung von Dienst- und Betriebsvereinbarungen findest du bei www.soliserv.de. Weitere Fundstellen vor allem zu Dienstvereibarungen von Personalräten sind bei http://www.felser.de/juracity.de/index.htm?http://www.juracity.de/dienstvereinbarungen.de/downloads.htm zusammengestellt. Gruß Werner
04.08.2005 um 15:15 Uhr
Hallo,
wir haben gerade eine Betriebsvereinbarung zur Qualifizierung abgeschlossen, die drei Jahre verhandelt wurde. Das Problem sind halt die vielen betrieblichen Begebenheiten, die zu berücksichtigen sind und die man auch nicht so ohne weiteres auf jeden Betrieb übertragen kann. Ich weiß auch nicht in wie weit sich das BetrVG und das BPersVG hier unterscheiden. Das BetrVG beinhaltet ja eine umfassende Mitbestimmung.
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