Erstellt am 02.08.2005 um 11:39 Uhr von Werner
Moin Adler,
das wäre mir ganz neu.
Aber der AG hat natürlich das Hausrecht und wenn er es nicht möchte dann habt Ihr ein Problem.
Erstellt am 02.08.2005 um 17:10 Uhr von Biggy
Hallo adler
Also wenn ich mich nicht irre, dann muss ein Mitglied im Betrieb sein das einer Gewerkschaft angehört.
Aber wenn ihr einen BR gründen wollt, dann setzt dich mit deiner Gewerkschaft in Verbindung, die wird dir weiterhelfen und dir sagen wie ihr vorgehen müsst.
Ein Anruf privat bei der Gewerkschaft genügt, und es setzt sich jemand von denen mit dir in Verbindung.
Gruß Biggy
Erstellt am 02.08.2005 um 20:02 Uhr von Devil
Hallo Adler!
Um die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen u. zu vertreten, hat die Gewerschaft grundsätzlich Zutrittsrecht.
In der Regel wird sich die Gewerkschaft vorher immer bei der GL anmelden.
Sollte die GL den Zutritt verwehren, so kann der Zutritt auch gerichtlich erzwungen werden.
Unabhängig ob es einen BR gibt oder nicht.
( §§ 2. 2 , 20. 2 BetrVG)
Gruss, Devil