Zutritt von Gewerkschaften zu einem noch BR-losen Unternehmen
Stimmt es, dass eine Gewerkschaft nur dann Zutritt zu einem noch BR-losen Unternehmen bzw. Betriebsteil hat, wenn mindestens 3 Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind?
Community-Antworten (3)
02.08.2005 um 13:39 Uhr
Moin Adler, das wäre mir ganz neu. Aber der AG hat natürlich das Hausrecht und wenn er es nicht möchte dann habt Ihr ein Problem.
02.08.2005 um 19:10 Uhr
Hallo adler Also wenn ich mich nicht irre, dann muss ein Mitglied im Betrieb sein das einer Gewerkschaft angehört. Aber wenn ihr einen BR gründen wollt, dann setzt dich mit deiner Gewerkschaft in Verbindung, die wird dir weiterhelfen und dir sagen wie ihr vorgehen müsst. Ein Anruf privat bei der Gewerkschaft genügt, und es setzt sich jemand von denen mit dir in Verbindung. Gruß Biggy
02.08.2005 um 22:02 Uhr
Hallo Adler! Um die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen u. zu vertreten, hat die Gewerschaft grundsätzlich Zutrittsrecht. In der Regel wird sich die Gewerkschaft vorher immer bei der GL anmelden. Sollte die GL den Zutritt verwehren, so kann der Zutritt auch gerichtlich erzwungen werden. Unabhängig ob es einen BR gibt oder nicht. ( §§ 2. 2 , 20. 2 BetrVG)
Gruss, Devil
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