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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zutritt von Gewerkschaften zu einem noch BR-losen Unternehmen

A
Adler
Nov 2016 bearbeitet

Stimmt es, dass eine Gewerkschaft nur dann Zutritt zu einem noch BR-losen Unternehmen bzw. Betriebsteil hat, wenn mindestens 3 Mitarbeiter gewerkschaftlich organisiert sind?

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Community-Antworten (3)

W
Werner

02.08.2005 um 13:39 Uhr

Moin Adler, das wäre mir ganz neu. Aber der AG hat natürlich das Hausrecht und wenn er es nicht möchte dann habt Ihr ein Problem.

B
Biggy

02.08.2005 um 19:10 Uhr

Hallo adler Also wenn ich mich nicht irre, dann muss ein Mitglied im Betrieb sein das einer Gewerkschaft angehört. Aber wenn ihr einen BR gründen wollt, dann setzt dich mit deiner Gewerkschaft in Verbindung, die wird dir weiterhelfen und dir sagen wie ihr vorgehen müsst. Ein Anruf privat bei der Gewerkschaft genügt, und es setzt sich jemand von denen mit dir in Verbindung. Gruß Biggy

D
Devil

02.08.2005 um 22:02 Uhr

Hallo Adler! Um die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen u. zu vertreten, hat die Gewerschaft grundsätzlich Zutrittsrecht. In der Regel wird sich die Gewerkschaft vorher immer bei der GL anmelden. Sollte die GL den Zutritt verwehren, so kann der Zutritt auch gerichtlich erzwungen werden. Unabhängig ob es einen BR gibt oder nicht. ( §§ 2. 2 , 20. 2 BetrVG)

Gruss, Devil

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