Hallo KollegenInnen,

folgendes Problem haben wir:

Eine Kollegin (Ersatzmitgl.) wurde in eine im Keller liegende Abtlg. versetzt mit der Begründ. wegen Überbesetzung in der jetzigen Abtlg. Sie arbeitet aber schon viele Jahre dort u. ist überdurchschnittl. gut.
Andere Mitarb. (befr.Verträge) u. weniger gut, wurden aber außen vorge-
lassen. (Kollegin wollte man schon öfters los werden, hat aber bisher immer
erfolgreich geklagt!)

Die Kollegin aber leidet lt. ihrer Aussage unter Klaustrophobie u. bat darum, sie nicht zu versetzen.
AG akzept. das vorgelegte Attest nicht, fordert ein neue Untersuchung u. hat sie bis dahin bei vollen Bezügen freigestellt.

Einige Tage später liefen aber 2 unbefr. Vertr. aus u. gerade jetzt in der Urlaubszeit jammert die GL ständig über Unterbesetzung.

Jetzt wurden nacheinand. 4 neue Stellen intern ausgeschrieben. Hierfür hat man uns eine interne u. 3 ext. Bewerb. vorgelegt.
Dazu sei zu vermerken, dass die GL dem internen Bewerb. schon eine mündl. Zusage gemacht hat u. er dies als feste Zusage ansieht.
Der ersten ausgeschr. Stelle haben wir der z.Z. freigest. Kollegin das Vorrecht zuerkannt u. somit offen gelassen.
Für die restl. haben wir uns für die 3 ext. Bewerb. entschieden, da sie alle durchweg bessere Voraussetzungen mitbringen, als der int. Bewerber.

Jetzt greift der Mitarb. uns mit einem öffentl. Brief an u. unterstellt uns Versagen, Inkometenz u. persönl. Vorurteile gegen seine Person, vor.

Wie seht ihr das? Klar, sollte man interne Bewerber stärker berücksichtigen aber müssen wir das auch dann, wenn er deutlich schlechtere Qualifikationen (keine abgeschl.Lehre, nie im Verkauf tätig gewesen u. keine Fachkenntnisse !) vorweist als die übrigen Bewerber?

Vielen Dank im Voraus!