4 neue Stellen ausgeschrieben - Haben interne Bewerber immer Vorrecht?
Hallo KollegenInnen,
folgendes Problem haben wir:
Eine Kollegin (Ersatzmitgl.) wurde in eine im Keller liegende Abtlg. versetzt mit der Begründ. wegen Überbesetzung in der jetzigen Abtlg. Sie arbeitet aber schon viele Jahre dort u. ist überdurchschnittl. gut. Andere Mitarb. (befr.Verträge) u. weniger gut, wurden aber außen vorge- lassen. (Kollegin wollte man schon öfters los werden, hat aber bisher immer erfolgreich geklagt!)
Die Kollegin aber leidet lt. ihrer Aussage unter Klaustrophobie u. bat darum, sie nicht zu versetzen. AG akzept. das vorgelegte Attest nicht, fordert ein neue Untersuchung u. hat sie bis dahin bei vollen Bezügen freigestellt.
Einige Tage später liefen aber 2 unbefr. Vertr. aus u. gerade jetzt in der Urlaubszeit jammert die GL ständig über Unterbesetzung.
Jetzt wurden nacheinand. 4 neue Stellen intern ausgeschrieben. Hierfür hat man uns eine interne u. 3 ext. Bewerb. vorgelegt. Dazu sei zu vermerken, dass die GL dem internen Bewerb. schon eine mündl. Zusage gemacht hat u. er dies als feste Zusage ansieht. Der ersten ausgeschr. Stelle haben wir der z.Z. freigest. Kollegin das Vorrecht zuerkannt u. somit offen gelassen. Für die restl. haben wir uns für die 3 ext. Bewerb. entschieden, da sie alle durchweg bessere Voraussetzungen mitbringen, als der int. Bewerber.
Jetzt greift der Mitarb. uns mit einem öffentl. Brief an u. unterstellt uns Versagen, Inkometenz u. persönl. Vorurteile gegen seine Person, vor.
Wie seht ihr das? Klar, sollte man interne Bewerber stärker berücksichtigen aber müssen wir das auch dann, wenn er deutlich schlechtere Qualifikationen (keine abgeschl.Lehre, nie im Verkauf tätig gewesen u. keine Fachkenntnisse !) vorweist als die übrigen Bewerber?
Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (6)
31.07.2005 um 13:51 Uhr
Hallo Devil, das sieht nach einer schweren Angelegenheit aus. Dennoch ist doch klarzustellen, dass der BR nicht nur für die Belange der Beschäftigten da ist, sondern auch Betrieblichen Interessen wahrnehmen muss. Ich würde mit dem internen Bewerber ein Gespräch führen, indem ich ihm klar mache, dass die Vorgehensweise des BR's nicht persönlich zu verstehen ist und andere nun mal besser qualifiziert sind für den posten. Ihr habt meiner Meinung nach richtig gehandel. Nun liegt das in euren Händen, wie ihr den Int.Bewerber beruhigt. Viel Erfolg wünscht Brazzo
31.07.2005 um 22:54 Uhr
Hallo Brazzo, schon mal vielen Dank für die Info. Wir haben erst seit wenigen Monaten einen 9er BR u. müssen feststellen, dass sich in der über 40 J. Betriebsratslosen Zeit viele "ungesetzliche" Strukturen verankert haben, die nur schwer aus den Köpfen der GL zu bekommen sind. Es gibt so viele Dinge zu ändern, da weiß man schon gar nicht mehr wo man anfangen soll. In Sachen Mitbestimmung bei der Personalplanung bekommen wir langsam Linie rein u. die Anhörung bzgl. Wahlanfechtung werden wir wohl auch noch überstehen. Obwohl ich viel im BetrVG nachlese gibt es viele Situationen, die nicht so eindeutig beschrieben sind u. auch hier recht kontrovers diskutiert werden. Aber mit Eurer Unterstützung hier im Forum denke ich, werden wir die "Schlacht" gewinnen.
Gruss an Alle vom Devil
01.08.2005 um 10:41 Uhr
Hallo Devil! Was ich nicht so ganz verstehe ? Hat der BR der Versetzung des Ersatzmitgliedes zugestimmt? Und auch nicht die Aussage " wir haben uns für die 3 externen Bewerber entschieden". Hat euch der AG die Auseahl der Bewerber überlassen? Wenn ja halte ich dies für fatal. Laßt euch von eurem AG nicht auf diese Schiene treiben. Ihr als BR habt nicht zu bestimmen wer in eurem Unternehmen eingestellt wird. Ihr habt nach §99 BetrVG darüber zu wachen, dass gegen die Maßnahme keine Widerspruchsgründe nach § 99 BetrVG vorliegen. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn ihr dem AG die Arbeit abnehmt kommt ihr nämlich dahin wo ihr jetzt seid. Ihr müßt einem internen Bewerber erklären warum ihr euch gegen ihn ausgesprochen habt. Auch wenn Brazzo der Meinung ist dass ihr richtig gehandelt habt sehe ich dies nicht so. Schon aus der Rechtsprechung kann man ersehen, dass ein Zustimmungsverweigerungsgrund wegen der Quailifikation dem BR nicht zusteht. Ich nehme an das eure jetzige Entscheidung im Sinne des AG war. Wenn ihr aber in der Zukunft einen Bewerber wegen der Qualifikation ablehnt, und der AG ist anderer Meinung, läßt er eure Zustimmungsverweigerung ohne Probleme beim Arbeitsgericht ersetzen. Die Zustimmungsverweigerung wegen fehlender Qualifikation geht nur wenn ganz klar ersichtlich ist das der Bewerber die Arbeiten nicht verrichten kann z.B. es wir ein Nuklearforscher gesucht und der AG stellt einen Gärtnergesellen dafür ein. Ansonst nicht.
02.08.2005 um 01:23 Uhr
Hallo Nidis! Die Versetzung des Ersatzmitgliedes hat noch kurz vor der BR-Wahl stattgefunden!
Der AG hat uns die 4 Bewerb. für die 3 offenen Stellen vorgelegt. Wir sind davon ausgegangen, dass wir die 3 Bewerber benennen, die in Frage kommen. Wahrscheinlich lag da schon der Fehler. Der intern. Bewerb. (Versetzung) haben wir widersprochen, da es Gründe bzgl. seiner "Qualifikation" gab. Das war überhaupt nicht im Sinne des AG, da er dem MA schon Anfang des Jahres eine mündliche Zusage gemacht hat. Da aber auch für den AG alles "Neuland" ist, hat er das vorerst so hingenommen. Lt. §99 Abs.2 können wir doch unsere Zustimmung verweigern, wenn die Maßnahme (Versetzung) gegen eine Richtlinie nach §95 verstößt. Unter den Auswahlrichtlinien fallen auch die fachlichen u. persönlichen Voraussetzungen. Hier hätten wir doch nur im Sinne des AG entschieden u. die betriebl. Interessen aller AN vernachlässigt, da allgem. recht hohe Anforderungen an das VK-Personal gestellt werden. Wenn ich dich richtig verstehe, sollen wir in Zukunft alle Bewerb. die uns z.B. für 1 freie Stelle vorgelegt werden, nur darauf hin prüfen, ob allgem. gegen § 99 BetrVG verstoßen wird. Anschließend soll dann der AG seinen Favorit selber raussuchen. Ist das so richtig od. doch komplizierter als wir denken?
02.08.2005 um 16:05 Uhr
Hallo Devil! Klar könnt ihr gemäß § 99 Abs. 2 Nr.2 eure Zustimmung verweigern wenn die Maßnahme gegen eine Auswahlrichtlinie nach § 95 BetrVG verstößt. Habt ihr denn Auswahlrichtlinien? Das Stellenanforderungsprofil in einer internen oder externen Stellenanzeige ist nämlich noch keine Auswahlrichtlinie. Die Auswahlrichtlinien müßt ihr mit dem AG verhandeln. Erst ab 500 MA könnt ihr Auswahlrichtlinien erzwingen. Zu dem Verfahren nach § 99. Warum wollt ihr es euch so schwer machen. Nicht alle Bewerber prüfen und dann den AG den Favoriten aussuchen lassen. Bsp. eines Einstellungsverfahrens: Grundsätzlich würde ich als BR beschließen, dass alle Stellen gemäß § 93 BetrVG intern ausgeschrieben werden müssen. Wenn der AG dann die Stelle intern ausgeschrieben hat, trudeln die Bewerbungsunterlagen in der Personalabteilung ein. Jetzt sucht sich der AG seinen MA aus. Der BR erhält einen Zustimmungsantrag für den MA X ab dem Monat Y mit der Vergütung Z (falls ihr eine Vergütungssystem habt). Dazu erhält der BR alle Bewerbungsunterlagen. Ich betone alle. Nicht nur die wo der AG meint das Sie geeignet sind. Jetzt überprüft ihr, ob die Maßnahme gegen einen der Ablehnungsgründe aus dem § 99 Abs. 2 verstößt. Wenn nicht, müßt ihr der Maßnahme zustimmen. Sollten Auswahlrichtlinien bei euch existieren müssen auch diese beachtet werden. Ebenso interne Bewerber. Vielleicht möchte ja auch jemand nach dem TzBfG seine Stunden erhöhen. Oder es greifen tarifliche Regelungen. Dies müßt ihr alles abwägen. Wenn die Maßnahme gegen nichts verstößt dann erteilt ihr die Zustimmung. Aber sucht euch keine Bewerber aus wenn ihr nicht müßt. Es wird euch nur auf das "goldene Tablett" gelegt. Der AG geht dann zum MA und sagt "ja ich wollte aber der BR nicht". Sieht Scheiße aus, oder ? Gruß nidis
04.08.2005 um 09:28 Uhr
Hallo Nidis! Danke für die sehr ausführliche Info. Scheiße sieht es nicht aus, da wir ja immer noch so argumentieren können, daß das letzte Wort immer noch der AG hat u. ggf. die Einstellung erstreiten kann. Wir sind fest davon überzeugt, da auch für den AG alles "Neuland" ist, er selbst aus Unwissenheit uns die Entscheidung überlassen hat. Jetzt sind meine Kollegen u. ich schlauer u. werden das bei den nächsten Entscheidungen berücksichtigen.
Gruss, Devil
Verwandte Themen
Interne Stellenausschreibung
Hallo zusammen, ich bin neu im Forum und sage jetzt schon danke für eure Antworten. Heute geht es mir um interne Ausschreibung. Noch zur Info, wir sind ein Einzelhandelsbetrieb knapp unter 100 MA. E
Personelle Maßnahme nach §99 - Diskriminierung gegenüber dem internen Bewerber?
Hallo @ all, uns als BR quält im Momoent ein Einstellungsproblem. Vorweg - wir haben erst noch den Beschluss zu fassen, aber möchten vorher schon eine relativ sichere Meinung dazu vertreten - dahe
Neue Bewerbungsphase, alter Bewerber (extern) vorgezogen vor Internen Bewerbern
Hallo zusammen, ich hoffe man kann mir hier ein wenig weiter helfen. Situation ist folgende. In der Firma gab es personelle Veränderung in einem Bereich, Kollege hat gekündigt. Dafür wurde erst Inter
Vorrecht auf Stelle von Krankheitsvertretungen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen, ein Mitarbeiter, der schon sehr lange erkrankt ist, scheidet am 30.11.2007 aus unserem Betrieb aus. Die Stelle des erkrankten Mitarbeiters wird seit langem von eine
Stellenausschreibung: Gelten Azubis als "interne Bewerber"
Hey, eine rein formelle Frage: Bei uns im Betrieb ist eine Stelle ausgeschrieben. Nun haben wir 3 interne Bewerbungen für 2 zu besetzende Stellen. 1 Bewerbung davon ist ein Azubi, die nach ihrer Aus