Kann der Betriebsratsvorsitzende seinen Vorsitz niederlegen ohne aus dem Betriebsrat auszuscheiden?
Hallo, kann der Betriebsrat Vorsitzende oder sein Sellvertreter ihren Vorsitz niederlegen ohne aus dem Betriebsrat auszuscheiden? Gibt es dafür einen Paragraphen? Gruß Tom
Community-Antworten (1)
26.07.2005 um 19:58 Uhr
Hey § 26 BetrVG - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
13 Der Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende können das Amt jederzeit niederlegen (FKHES, Rn. 19; GK-Wiese/Raab, Rn. 25; HSG, Rn. 32; Richardi-Richardi/Thüsing, Rn. 14; ErfK-Eisemann, Rn. 3). Die Niederlegung erfolgt durch Erklärung gegenüber dem BR. Scheidet ein Vorsitzender oder sein Stellvertreter aus dem BR aus, beinhaltet dies die Amtsniederlegung. Die Erklärung der Niederlegung muss klar und eindeutig sein. Eine Erklärung gegenüber dem AG ist rechtlich unbeachtlich (vgl. auch § 24 Rn. 7). Die Amtsniederlegung hat auf die Zugehörigkeit zum BR keinen Einfluss.
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