Freistellung von AN für ehrenamtliche Tätigkeit z.B. als Gemeinderat - wo ist das geregelt?
hallo zusammen, mein arbeitgeber will mich als gemeinderat nicht freistellen zur gründung einer kommunalen partnerschaft. Hierfür müssten 2tage in anspruch genommen werden. Wie ist das rechtlich ?i Ist das nicht ein teil der kommunalen selbstverwaltung .wo kann man sich erkundigen ?
Community-Antworten (2)
26.07.2005 um 14:53 Uhr
Schau mal hier:www.csp-dg.be/gemeinden/gmden_03_wahlen_allg_1.htm
unter III: Aufgaben des Gemeinderates Punkt 8: Recht auf Freistellung Um das Mandat ordentlich wahrzunehmen, kann das Gemeinderatsmitglied von seinem Arbeitgeber eine zeitweilige Freistellung erbeten - ohne Lohnausfall.
In Gemeinden < 10.000 Einwohner: ½ Tag im Monat
In Gemeinden > 10.000 Einwohner: 1 Tag im Monat.
26.07.2005 um 23:38 Uhr
Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die besten - und zutreffendsten -Auskünfte werden werden Sie von dem jeweiligen kommunalen Spitzenverband erhalten. In Bayern ist das z.B. der Bayer. Gemeindetag. Da ich nicht weiß, wie diese Spitzenorganisationen in den einzelnen Bundesländern genau heißen, fragen Sie bei Ihrer eigenen Gemeinde nach. Da werden Sie geholfen (hoffe ich)!
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