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Freistellung von AN für ehrenamtliche Tätigkeit z.B. als Gemeinderat - wo ist das geregelt?

B
Bernd
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, mein arbeitgeber will mich als gemeinderat nicht freistellen zur gründung einer kommunalen partnerschaft. Hierfür müssten 2tage in anspruch genommen werden. Wie ist das rechtlich ?i Ist das nicht ein teil der kommunalen selbstverwaltung .wo kann man sich erkundigen ?

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Community-Antworten (2)

H
Hubertus

26.07.2005 um 14:53 Uhr

Schau mal hier:www.csp-dg.be/gemeinden/gmden_03_wahlen_allg_1.htm

unter III: Aufgaben des Gemeinderates Punkt 8: Recht auf Freistellung Um das Mandat ordentlich wahrzunehmen, kann das Gemeinderatsmitglied von seinem Arbeitgeber eine zeitweilige Freistellung erbeten - ohne Lohnausfall.

In Gemeinden < 10.000 Einwohner: ½ Tag im Monat

In Gemeinden > 10.000 Einwohner: 1 Tag im Monat.

O
otto

26.07.2005 um 23:38 Uhr

Die Regelungen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Die besten - und zutreffendsten -Auskünfte werden werden Sie von dem jeweiligen kommunalen Spitzenverband erhalten. In Bayern ist das z.B. der Bayer. Gemeindetag. Da ich nicht weiß, wie diese Spitzenorganisationen in den einzelnen Bundesländern genau heißen, fragen Sie bei Ihrer eigenen Gemeinde nach. Da werden Sie geholfen (hoffe ich)!

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