Überführung Eigenbetrieb der Stadt in eine Anstalt öffentlichen Rechts
Hallo,
ich bin Gewerkschaftsmitglied und seit 18 Jahren beim Wasserwerk (Eigenbetrieb der Stadt) beschäftigt. Zum 01.01.2006 soll dieses nun in eine AÖR übergeführt werden.
Welche Vor- bzw. Nachteile ergeben sich für mich? Bekommen wir einen neuen Tarifvertrag (für Ver- und Entsorger)?
Community-Antworten (1)
25.07.2005 um 23:52 Uhr
Eine Anstalt des öffentlichen Rechts - ich nehme an, daß das mit AÖR gemeint ist - ist auch öffentlicher Dienst. Deshalb ändert sich zunächst einmal gar nichts. Änderungen könnten sich allerdings ergeben, wenn die AÖR tatsächlich nicht dem kommunalen Arbeitgeberverband, sondern einem anderen Arbeitgeberverband beitritt. Hier ist der Personalrat gefordert, für entsprechende Sicherheiten zu sorgen.
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