Ich habe eine Frage hinsichtlich der Zustimmungsverweigerung bei Einstellung (gem.
> § 99 Abs. 2 Nr.3). Kann der BR geplante Einstellungen mit der Begründung
> ablehnen, daß dadurch die bereits in Teilzeit beschäftigten
> Arbeitnehmer/innen (110h/Monat) benachteiligt werden, da ihnen durch die
> Neueinstellungen, eine Überführung ihres TZ-Arbeitsvertrags in einen
> Vollzeitarbeitsvertrag verwehrt wird. Besteht diese Benachteiligung
> auch, wenn die geplanten Einstellungen ebenfalls "nur " in
> Teilzeit erfolgen sollen?