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Abmahnung - Muss man die Übergabe einer Abmahnung quittieren?

S
Stephi1912
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein neuer BR und ich würde gerne wissen ob ein Mitarbeiter den Erhalt einer Abmahnung schriftlich quittieren muss?

Wenn er das muss aber nicht getan hat, ist die Abmahnung dann nichtig?

Gruß

3.72003

Community-Antworten (3)

W
Werner

22.07.2005 um 11:01 Uhr

Muß er nicht.

J
Jörg

22.07.2005 um 13:14 Uhr

Eine Abmahnung sollte ein AN grundsätzlich nicht unterschreiben sondern eine schriftliche Gegendarstellung mit zur Personalakte legen.

T
Täve

22.07.2005 um 14:30 Uhr

Da kann ich nicht ganz mitgehen. Ein Einspruch macht nur dann Sinn, wenn der AN sich ganz sicher ist, dass ihm der Grund für die Abmahnung nie wieder unterläuft. Wenn die Abmahnung eines Tages aus der Personalakte genommen wird, bleibt der Einspruch aber drin und somit ist auch später noch sichtbar, das es hier mal Probleme gab. Gegenzeichnen muss er sie nicht, und wenn dann nur mit "zur Kenntnis genommen". Da Personalakten dem AG gehören, kann er dort auch ablegen was er möchte, ob nun mit oder ohne Unterschrift des AN.

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