Betriebliche Belange vor Betriebsratsarbeit?
Hallo KollegenInnen! Zur Zeit haben wir das Problem, dass Ersatzmitglieder nicht teilnehmen können, da AG bzw. Abt.-Leiter immer mit Personalnot in den entsprechenden Abt. argumentiert. Gerade jetzt in der Urlaubszeit sicherlich richtig aber ich befürchte, dass dieses Argument in Zukunft immer wieder vorgebracht wird. Meines Erachtens ist auch vieles "Hausgemacht", da falsche Personalplanung in der Vergangenheit. Gehen hier die betrieblichen Belange grundsätzlich vor?
Community-Antworten (5)
21.07.2005 um 20:23 Uhr
Hallo Devil Ich hoffe das hilt dir und deinen kollegen weiter!
§ 37 BetrVG - III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2)
- Allgemeines
Die Mitglieder des BR sind weiterhin AN des Betriebs und deshalb verpflichtet, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Durch die Übernahme des BR-Amtes haben sie jedoch weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Dies führt für das einzelne BR-Mitglied in der betrieblichen Praxis vielfach zu einer Kollision der Amts- und Arbeitsvertragspflichten. Durch die in Abs. 2 und § 38 Abs. 1 vorgesehene Arbeitsbefreiung wird deutlich, dass der Gesetzgeber der Erfüllung der Amtspflichten gegenüber den arbeitsvertraglichen Pflichten eindeutig den Vorrang einräumt (vgl. Bopp, S. 10; FKHES, Rn. 16; GL, Rn. 16; HaKo-BetrVG/Blanke, Rn. 2; SWS, Rn. 9; Peter, AiB 02, 203; offenbar auch v. Hoyningen-Huene, S. 168). Dabei geht das Gesetz davon aus, dass BR-Mitglieder ihre Amtstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuüben haben (FKHES, Rn. 35; GK-Wiese/Weber, Rn. 17; HSG, Rn. 16; BAG 31. 10. 85, AP Nr. 52 zu § 37 BetrVG 1972). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsversäumnis erforderlich ist (HSG, Rn. 16).
22.07.2005 um 00:04 Uhr
Hi BMW,
danke für den Hinweis! Ich lese aber immer wieder nur von BR-Mitgliedern, nur ganz selten werden auch die Ersatzmitgl. erwähnt. Spricht man also von den Mitgliedern des BR, sind dann auch die Ersatzmitglieder damit gemeint?
22.07.2005 um 09:02 Uhr
Frage an BMW
Kannst du auch die Quelle angeben?
22.07.2005 um 09:11 Uhr
Moin Devil, ein "Ersatzmitglied" wird doch bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds zum "BR-Mitglied".
23.07.2005 um 16:46 Uhr
Hallo Frank
Habe dieses auf CD somit braucht man kein größeres Bücherregal
Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung Ausgewählte und eingeleitete Gesetzestexte Unter Mitarbeit von Susanne Kittner Version: 7.0 Stand: 28. Januar 2005 Bund-Verlag
Verwandte Themen
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Betriebliche Belange - gehen vor BR-Sitzung?
ÄlterHallo Leute. haben jetzt einen neuen BR Gegründet und ich bin wieder dabei. Da ich im anderen BR ja nur etwas über ein Jahr war sind wir jetzt bis auf mich und einen Kollegen alles neue Mitglieder. U
"Dringende betriebliche Belange"
ÄlterHallo zusammen, immer wieder stoße ich z.B. bei Freistellungen,Urlaub usw. auf den Satz "wenn keine dringenden betrieblichen Belange" entgegenstehen. Kann mir jemand diesen Begriff genauer erklären? W
Betriebliche Übung - Arbeitsvertrag
ÄlterEinen guten Morgen in die Runde. Es geht um die Urlaubsregelung Heiligabend/Silvester, sich daraus ergebende betriebliche Übungen sowie die Änderung von Arbeitsverträgen. Folgende Situation: Im Ingen
Betriebliche Belange vor BR- Tätigkeit?
ÄlterDer AG sät das Gerücht unter den AN, daß betriebliche Belange vor BR- Tätigkeit gehen. Dies ist uns soweit klar, daß dies lt. BetrVG nicht zutreffend ist. Wie schauts hier aber bei absoluten Notfällen