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Betriebliche Belange vor Betriebsratsarbeit?

D
Devil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo KollegenInnen! Zur Zeit haben wir das Problem, dass Ersatzmitglieder nicht teilnehmen können, da AG bzw. Abt.-Leiter immer mit Personalnot in den entsprechenden Abt. argumentiert. Gerade jetzt in der Urlaubszeit sicherlich richtig aber ich befürchte, dass dieses Argument in Zukunft immer wieder vorgebracht wird. Meines Erachtens ist auch vieles "Hausgemacht", da falsche Personalplanung in der Vergangenheit. Gehen hier die betrieblichen Belange grundsätzlich vor?

4.48905

Community-Antworten (5)

B
BMW

21.07.2005 um 20:23 Uhr

Hallo Devil Ich hoffe das hilt dir und deinen kollegen weiter!

§ 37 BetrVG - III. Arbeitsbefreiung (Abs. 2)

  1. Allgemeines

Die Mitglieder des BR sind weiterhin AN des Betriebs und deshalb verpflichtet, ihren arbeitsvertraglichen Pflichten nachzukommen. Durch die Übernahme des BR-Amtes haben sie jedoch weitere, nicht unerhebliche Amtspflichten und Aufgaben wahrzunehmen. Dies führt für das einzelne BR-Mitglied in der betrieblichen Praxis vielfach zu einer Kollision der Amts- und Arbeitsvertragspflichten. Durch die in Abs. 2 und § 38 Abs. 1 vorgesehene Arbeitsbefreiung wird deutlich, dass der Gesetzgeber der Erfüllung der Amtspflichten gegenüber den arbeitsvertraglichen Pflichten eindeutig den Vorrang einräumt (vgl. Bopp, S. 10; FKHES, Rn. 16; GL, Rn. 16; HaKo-BetrVG/Blanke, Rn. 2; SWS, Rn. 9; Peter, AiB 02, 203; offenbar auch v. Hoyningen-Huene, S. 168). Dabei geht das Gesetz davon aus, dass BR-Mitglieder ihre Amtstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit auszuüben haben (FKHES, Rn. 35; GK-Wiese/Weber, Rn. 17; HSG, Rn. 16; BAG 31. 10. 85, AP Nr. 52 zu § 37 BetrVG 1972). Voraussetzung ist, dass das Arbeitsversäumnis erforderlich ist (HSG, Rn. 16).

D
Devil

22.07.2005 um 00:04 Uhr

Hi BMW,

danke für den Hinweis! Ich lese aber immer wieder nur von BR-Mitgliedern, nur ganz selten werden auch die Ersatzmitgl. erwähnt. Spricht man also von den Mitgliedern des BR, sind dann auch die Ersatzmitglieder damit gemeint?

FB
Frank B.

22.07.2005 um 09:02 Uhr

Frage an BMW

Kannst du auch die Quelle angeben?

W
Werner

22.07.2005 um 09:11 Uhr

Moin Devil, ein "Ersatzmitglied" wird doch bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds zum "BR-Mitglied".

B
BMW

23.07.2005 um 16:46 Uhr

Hallo Frank

Habe dieses auf CD somit braucht man kein größeres Bücherregal

Michael Kittner Arbeits- und Sozialordnung Ausgewählte und eingeleitete Gesetzestexte Unter Mitarbeit von Susanne Kittner Version: 7.0 Stand: 28. Januar 2005 Bund-Verlag

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