Erstellt am 21.07.2005 um 15:54 Uhr von Thomas
Hallo Floto,
Spätestens 10 Wochen vor dem Ablauf seiner Amtszeit muss der Betriebsrat einen Wahlvorstand bestellen. Sobald der Wahlvorstand bestellt ist, kann er sich für ein BR-Wahlseminar anmelden. Dazu ist ein Beschluss des Wahlvorstands (und nicht des Betriebsrats) notwendig. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber nach § 20 BetrVG.
Gute Seminare dazu findest du unter www.waf-seminar.de. Die haben übrigens auch eine Software und eine Anleitung für die BR-Wahl. Findest du unter www.betriebsratswahl.de
Eingeleitet im engeren Sinn wird die BR-Wahl, wenn der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erlässt. Das muss er spätestens 6 Wochen vor der BR-Wahl tun.
Alles Gute für eure BR-Wahl
Gruß Thomas