Betriebsratswahl - wann muss die BR-Wahl eingeleitet werden?
Grüß Gott, wir wollen uns rechtzeitig für ein BR-Wahl-Seminar anmelden. Daher: Wann muß eine BR-Wahl eingeleitet werden unter Berücksichtigung der 10-wöchigen Aushängefrist der Listen?
Community-Antworten (1)
21.07.2005 um 17:54 Uhr
Hallo Floto, Spätestens 10 Wochen vor dem Ablauf seiner Amtszeit muss der Betriebsrat einen Wahlvorstand bestellen. Sobald der Wahlvorstand bestellt ist, kann er sich für ein BR-Wahlseminar anmelden. Dazu ist ein Beschluss des Wahlvorstands (und nicht des Betriebsrats) notwendig. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber nach § 20 BetrVG. Gute Seminare dazu findest du unter www.waf-seminar.de. Die haben übrigens auch eine Software und eine Anleitung für die BR-Wahl. Findest du unter www.betriebsratswahl.de Eingeleitet im engeren Sinn wird die BR-Wahl, wenn der Wahlvorstand das Wahlausschreiben erlässt. Das muss er spätestens 6 Wochen vor der BR-Wahl tun. Alles Gute für eure BR-Wahl Gruß Thomas
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